Mehr Naturschutz für die Ems

FLORA-FAUNA-HABITAT EU-Gerichtshof steht vor Grundsatzurteil über Zukunft des Flusses

Im Rechtsstreit um die Ausweisung der Ems als Naturschutzgebiet deutet sich eine Entscheidung an. Im Verfahren um ein Grundsatzurteil vor dem Europäischen Gerichtshof habe die EU-Generalanwältin für die Einrichtung von Schutzgebieten plädiert, bestätigte am Freitag eine Sprecherin des Kreises Emsland in Meppen. Ein Urteil gebe es aber noch nicht. Ein Termin stehe auch noch nicht fest.

Bei dem Rechtsstreit geht es um die Ausweisung der Unter- und Außenems als Schutzgebiet nach der EU-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH). Damit sollen wildlebende Pflanzen- und Tierarten geschützt werden. Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich auf Bitten des Verwaltungsgerichts (VG) Oldenburg mit der Auseinandersetzung. Vor einer eigenen Entscheidung benötigt das Gericht eine Auslegung der Habitatrichtlinie.

Die Stadt Papenburg hatte vor dem VG gegen die Ausweisung von Schutzgebieten an der Ems geklagt. Früheren Stellungnahmen der Stadt zufolge ist die FFH-Richtlinie ein „Hemmschuh für den bedarfsgerechten Ausbau der Ems als Seezugang“. Unter anderem geht es um die Frage, inwieweit die Ems ausgebaggert werden darf.

Nach der Ansicht von EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston würde eine Ausweisung als FFH-Gebiet weder die Meyer Werft noch die Stadt Papenburg daran hindern, auch zukünftig große Kreuzfahrtschiffe zu überführen. Die Interessen der Stadt Papenburg und die der Schiffsbauer könnten geschützt werden, ohne das Naturschutzziel zu gefährden.  (dpa)