Wetter auf der Anklagebank

ALL INCLUSIVE Der Reiseveranstalter TUI muss sich vor dem Landgericht Hannover den Vorwurf gefallen lassen, er habe bei einem Seychellen-Urlaub die falsche Witterung geliefert. Die Richterin äußert Unverständnis

Die Richterin sagte, wo gesurft werde, gebe es Wellen, so viel müsse jeder wissen

VON MICHAEL QUASTHOFF

Grundsätzliches zur Touristik und Klimaforschung wurde am Freitag im Landgericht Hannover verhandelt. Geklagt hatte eine Familie aus Wiesbaden. Sie fühlt sich von der TUI, die ihren Hauptsitz in Hannover hat, über den Tisch gezogen. Während eines Seychellenaufenthaltes hatten sich vor allem auf Seiten der Gattin folgende, nun von Richterin Britta Knüllig-Dingeldey zu klärende Fragen ergeben: Lässt sich das Erbrechen auf schlingernden Schiffsdecks kostenmindernd in Anschlag bringen? Und wer ist im Urlaub eigentlich zuständig für das Wetter?

„Der Fall hat ja in den Medien schon hohe Wellen geschlagen.“ Mit dieser launigen Bemerkung ließ sich Knüllig-Dingeldey in den Richterstuhl gleiten, musste aber gleich wieder aufstehen, weil das Fernsehen nicht alles mitbekommen hatte. Nachdem die Eröffnung TV-kompatibel wiederholt, das Fehlen der Kläger und die Anwesenheit der Anwälte protokolliert worden war, ging es zur Sache.

Nach Ansicht der Kläger war die 27.000 Euro teure Reise zum Indischen Ozean ein einziger Horrortrip, weshalb sie 25 Prozent der Reisekosten zurückfordern. Angefangen hätten die Unzumutbarkeiten schon im Bus, der Vater, Mutter und 15-jährige Tochter vom Airport zum Hafen transportierte. Das Gefährt sei schmutzig gewesen, referierte Knüllig-Dingeldey die Klageschrift. „Sehr schmutzig“, präzisierte Anwalt Walter.

Auf der Schiffspassage zur Insel Praslin, wo ein Fünf-Sterne „Tauch & Surf“-Hotel gebucht war, habe dann eine unerwartet raue See die Damen zum Erbrechen genötigt. Auf der Insel angekommen, seien die Torturen ins Unerträgliche gestiegen, weil Wind und Ozean sich zwei Wochen lang partout nicht hätten beruhigen wollen. Mithin wären die Bedingungen zum Surfen ideal, zum Baden und Schnorcheln aber miserabel gewesen.

Dabei habe die TUI doch gerade mit der Aussicht auf Baden und Schnorcheln die Kläger auf die Insel gelockt, ergriff Anwalt Walter jetzt die Initiative. Man habe sich vor Reiseantritt sogar telefonisch vom Veranstalter bestätigen lassen, dass das Mikroklima fürs Schnorcheln und Baden wie geschaffen sei. „Wir sind doch keine Wetterpropheten“, lachte TUI-Anwalt Peter Kauffmann auf.

Am Ende, fuhr die Richterin dazwischen, habe der Rücktransport zum Flughafen mit einem privat gemieteten Hubschrauber erfolgen müssen, um weitere psychische und physische Schäden zu vermeiden. Die Rechnung liege bei den Akten. Zu Recht, zog Klägeranwalt Peter Walter den nächsten Pfeil aus dem Köcher: Den Hubschrauber hätte man gleich auf dem Hinweg anbieten können, dann wäre seinen Mandanten vieles erspart geblieben. Hätte man ja, konterte die TUI-Seite. Nur gehöre der Hubschrauber zum „VIP-Airport-Package“, und das sei nicht gebucht gewesen.

Klägeranwalt Walter führte nun den Südostpassat ins Feld. Dieses Windsystem beeinträchtige, laut TUI-Prospekt, das Ferienvergnügen zur fraglichen Reisezeit nur im Norden der Insel, seinen Mandanten sei aber auch im Süden der Spaß verdorben worden. Sein Gegenpart verwies lächelnd auf den Einfluss des gewaltigen Sturmbringers Monsun, einer Sonderform des Südostpassates, der sehr wohl und unmissverständlich in den Broschüren der TUI als Spielverderber genannt sei. An dieser Stelle seufzte Knüllig-Dingeldey vernehmlich, fixierte den Klägeranwalt und sagte den Satz, der ihr wohl von Beginn an auf der Zunge lag: „Gravierend ist das alles nicht!“

Die Rede, die dann folgte, war geeignet, den Zivilgerichten künftig viel Arbeit zu ersparen. Die Richterin sagte, wo gesurft werde, gebe es Wellen, so viel müsse jeder wissen. Im übrigen könne ein Reiseveranstalter nicht für besenreine Busse garantieren, ebenso wenig für das Wetter oder Wellengang. Sie verwies auf das Internet. Dort habe sie sich im Vorfeld ohne große Mühe exakte Klimaprognosen für die Seychellen besorgt.

Danach hielt es Anwalt Walter für angebracht, zu telefonieren. Sein Mandat zeigte sich uneinsichtig. Der Prozess geht weiter.