Keine Dauer-Überwachung

Die Dauer-Videoüberwachung von Autobahnen ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg verfassungswidrig. Sie verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, stellte das OLG fest. Das Gericht hob mit seiner Entscheidung ein Bußgeld des Kreises Osnabrück auf. Die Behörde wollte einem Autofahrer mittels einer Dauer-Videoüberwachung einen zu geringen Abstand zu einem vorausfahrenden Auto nachweisen. Das Beweismittel sei illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar, stellten die Richter fest.  (dpa)