… gibt’s eine Gaspreis-Entscheidung

Die Gasversorger im Norden, wie Eon und EWE, streiten mit ihren Kunden über die Zulässigkeit von Preiserhöhungen. Zunächst 56 EWE-Kunden aus Oldenburg werden heute gespannt nach Karlsruhe schauen. Dort wird der Bundesgerichtshof ein einschlägiges Urteil verkünden. Die 56 Gaskunden hatten gegen die Anhebungen der Preise geklagt und waren damit Ende 2007 zunächst vor dem Landgericht gescheitert. Die Kläger gingen in Berufung und bekamen vor dem Oberlandesgericht im September 2008 Recht. Gegen dieses Urteil legte wiederum die EWE Revision ein: Damit landete der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof. Im Kern geht es um die Frage, ob die Gaspreisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers wirksam ist. Im Mittelpunkt stehen „Sondervertragskunden“, die bei der EWE rund 90 Prozent ausmachen. Sollte der Bundesgerichtshof gegen EWE entscheiden, wird die Frage sein, wie viele Kunden Rückzahlungen bekommen – und woher EWE das Geld nimmt.