BUNDESWEHR
: Windradanlage stört Radar nicht

Den Bau einer Windradanlage in Bad Pyrmont kann die Bundeswehr nicht verhindern. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden, bestätigte ein Sprecher am Montag. Die Windräder störten die Radaranlage im 34 Kilometer entfernten Auenhausen nicht. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom Dezember vergangenen Jahres. Es soll sich bei der OVG-Entscheidung um die erste obergerichtliche Entscheidung zum Thema Radar kontra Windenergie überhaupt handeln.  (dpa)