Eine Zigarette zu viel

URTEIL Pfefferspray-Polizist legt Berufung ein. Dabei hatte sein Opfer nur passiv Widerstand geleistet

Der Polizist, der vom Amtsgericht Elmshorn nach dem Einsatz von Pfefferspray zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat Berufung eingelegt. Nach der Gerichtsentscheidung muss er 6.300 Euro (90 Tagessätze) zahlen, weil die Strafrichterin sein Handeln als vorsätzliche Körperverletzung im Amt wertete.

Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie (CDU) schrieb deshalb an die Juristin, dass die Folgen des Urteils „nicht unproblematisch“ seien, Polizisten seien immer häufiger mit Gewaltbereitschaft konfrontiert und müssten in Sekundenschnelle entscheiden. Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos), Opposition und Juristenverbände kritisierten Schlie – auch weil es keine schriftliche Begründung des Urteils gab. Die liegt erst jetzt vor.

Demnach wollte der Polizist sein späteres Opfer am 25. September 2010 wegen Lärmbelästigung in Gewahrsam nehmen. Als der Mann auf dem Sofa sitzen blieb, sich eine Zigarette drehte und erklärte, sie rauchen zu wollen, nahm der Beamte das Reizstoffsprühgerät und sprühte ihm ohne Warnung ins Gesicht.

Ein präventiver Einsatz von Pfefferspray sei nicht erlaubt, so das Gericht. Außerdem hätte der Polizist vor dem Einsatz warnen müssen. Der Pfefferspray-Einsatz sei keine Notwehr gewesen. (dpa/taz)