Polizeieinsatz mit Todesfolge

ERMITTLUNGEN In Melle stirbt ein Mann an Verletzungen, die er sich bei einer Auseinandersetzung mit zwei Polizisten zuzog. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob der Mann fahrlässig getötet wurde

Sauerstoffmangel habe das Gehirn des 37-Jährigen „quasi vollständig zerstört“, erklärt die Staatsanwaltschaft

Wegen fahrlässiger Tötung ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen zwei Polizeibeamte. Am Montag ist ein Mann aus Melle an Verletzungen gestorben, die er eine Woche zuvor bei einem Polizeieinsatz erlitten hatte.

Wegen häuslicher Gewalt war die Polizei in die Wohnung des 37-Jährigen gerufen worden. Dort sei die Situation zunächst friedlich gewesen, sagt der Sprecher der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, Alexander Retemeyer. Nachdem die Polizisten dem Mann einen Wohnungsverweis erteilt hätten, sei der „ausgerastet“, so Retemeyer. Es sei zu einem Handgemenge gekommen, der alkoholisierte Mann habe versucht, an die Dienstwaffe eines der Polizisten zu gelangen. Schließlich hätten ihn die Beamten auf dem Bauch liegend zu Boden gedrückt. Dass er leblos und blau angelaufen war, stellten sie Retemeyer zufolge erst fest, als sie ihn umdrehten. Nach einer Wiederbelebung lag der Mann zunächst im Koma. Eine Woche später ist er nun gestorben.

Ein erster Obduktionsbericht von Dienstagabend nennt als Todesursache einen irreparablen Hirnschaden. Zudem wurden Verletzungen am Brustkorb und im Halsbereich festgestellt. Durch Sauerstoffmangel sei das Gehirn „quasi vollständig zerstört worden“, erklärt Sprecher Retemeyer. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, „dass die Fixierung den Tod verursacht hat“. Nun werde geprüft, ob die polizeilichen Maßnahmen in dieser Form notwendig waren.

Nach Angaben der Polizeiinspektion Osnabrück hat die Ehefrau des Verstorbenen die Darstellung der beiden Polizisten unmittelbar nach dem Einsatz bestätigt. Der Staatsanwaltschaft zufolge hielt sie sich allerdings zeitweise im Wohnungsflur auf. Nach dem Tod ihres Mannes hat sie jetzt einen Anwalt eingeschaltet, um Strafanzeige zu erstatten und Schadensersatzansprüche für sich und ihre beiden Kinder prüfen zu lassen. THA