„Zum Hörer greifen“

ABSCHIEBUNG Landkreis bleibt im Fall Gazale Salame in der Verantwortung, sagt der Flüchtlingsrat

Im Fall der 2005 in die Türkei abgeschobenen Gazale Salame und ihrer Familie sehen Unterstützer weiterhin den Kreis Hildesheim in der Verantwortung. Die Behauptung, der Landkreis habe keinen Handlungsspielraum, entspricht für den Niedersächsischen Flüchtlingsrat „nicht den Tatsachen“.

Die Behörde hatte Salames Ehemann Ahmed Siala 2001 die Aufenthaltserlaubnis mit der Begründung entzogen, er stamme von türkischen Vorfahren ab und habe zu Unrecht ein Bleiberecht als libanesischer Bürgerkriegsflüchtling erhalten. Salame und eine einjährige Tochter wurden in die Türkei abgeschoben. Siala selbst entging der Ausweisung nur knapp.

Vor zehn Tagen legte der Flüchtlingsrat ein DNA-Gutachten vor, das Sialas angebliche türkische Abstammung in Frage stellt. Der Landkreis erklärte sich für ein neues Verfahren nicht zuständig und verwies auf die Landesregierung. Gestern zitierte Flüchtlingsrats-Vorstand Norbert Schmitt-Grehl aus einem Interview, in dem Landrat Reiner Wegner 2006 gesagt hatte, man könne auch „energisch mit dem Innenminister verhandeln“.

Der Flüchtlingsrat hält die Zuständigkeiten für geklärt: Der Landkreis müsse unter Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention entscheiden, ob Siala erneut ein Aufenthaltsrecht erhalte. Erteile der Kreis eine Aufenthaltserlaubnis, sei die Landesregierung gefordert, Gazale Salame die Wiedereinreise zu ermöglichen. „Eine solche Lösung setzt eine koordinierte Zusammenarbeit voraus“, so Grehl-Schmitt. „Erforderlich wäre also, dass Landrat Wegner endlich zum Hörer greift und mit dem Innenminister eine Lösung herbeiführt.“ RP