GERINGE SCHULD
: Feldwebel kommt straflos davon

Vor dem Amtsgericht Meldorf ist am Donnerstag der Prozess gegen einen Oberfeldwebel wegen entwürdigender Behandlung von Untergebenen ohne Urteil beendet worden. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld des Angeklagten eingestellt. Der 35-jährige Oberfeldwebel war unter anderem angeklagt, als Ausbilder einer Unteroffiziersschule Ende 2009 in Heide und Gaushorn weibliche Rekruten in ihrer sexuellen Würde herabgesetzt und ihnen böswillig den Dienst erschwert zu haben. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.  (dpa)