KOMMENTAR: BENNO SCHIRRMEISTER ÜBER Rechtsstaatsoptionen
: Den Hass erkennen

Ein Gericht muss sich an das halten, was es formuliert findet

Möglich, dass es wieder scheitert: Das Volksverhetzungs-Verfahren gegen die Führung der Bremischen Landes-NPD ist so furchtbar aussichtsreich nicht. Denn: Selbstverständlich ist das online-Spiel, das sie im Wahlkampf auf ihrer Website präsentierte nichts anderes als ein Tool zum Ausleben von Ausländerhass gewesen.

Allerdings: In dessen Verbalisierung haben die juristisch beratenen Rechtsextremen darauf geachtet, ihn abzutönen. Wohlweislich ist in der Spielanleitung davon die Rede, dass es um „kriminelle Ausländer“ gehe, um „sozialschmarotzende“ oder „drogendealende“.

Sie hat damit ihren Ausländerhass den Formeln der weitgehend akzeptierten Migrationspolitik angepasst: Und ein Gericht muss sich an das halten, was es formuliert findet – nicht an die vermutete wie auch immer wahrscheinliche Intention. Straffällige Ausländer leichter abschieben zu können – das ist aber ein Herzstück der CDU-Innenpolitik in allen Bundesländern. Und es ist auch noch nicht lange her, dass die SPD das offensiv als eines ihrer sicherheitspolitischene Ziel erklärt hat.

Wenn also ein Gericht endlich den volksverhetzenden Charakter dieser optionellen Zusatz-Bestrafung jenseits des Strafrechts erkennen würde – das wäre ein echter Schlag gegen den Ausländerhass der Mitte. Und das wäre echt schön.

Dass dieser Fall eintritt, ist allerdings hochgradig unwahrscheinlich.