Bad Zwischenahn gegen Oldenburger Flüchtlingsheim

RECHTSSTREIT Nachbargemeinde scheitert mit Klage gegen die Unterbringung von Asylbewerbern

Die Gemeinde Bad Zwischenahn ist mit ihrem Versuch, gegen ein Flüchtlingswohnheim der Stadt Oldenburg in Kasernen des ehemaligen Fliegerhorsts vorzugehen, erstmal gescheitert: Das Oldenburger Verwaltungsgericht lehnte gestern einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab.

„Um die Frage, ob die Asylbewerber willkommen sind, geht es nicht“, sagt Bad Zwischenahns Bürgermeister Arno Schilling (SPD) auf taz-Nachfrage. Weil aber die Zufahrt zu dem Wohnheim, in dem die Oldenburger bis zu 160 Flüchtlinge unterbringen wollen, über das Gelände der Nachbargemeinde verläuft, hätte diese für die Baugenehmigung miteinbezogen werden müssen.

Um soziale Spannungen zu vermeiden, müsse die Gemeinde nun ihre Betreuungskapazitäten etwa in der Jugendarbeit ausbauen, so Schilling weiter. Denn den Flüchtlingen, die nicht arbeiten dürfen, müsse man vor Ort „Möglichkeiten anbieten, sich zu beschäftigen“ – und da liege Bad Zwischenahn eben näher als Oldenburgs Stadtzentrum.

Eine Argumentation, der das Gericht gestern nicht folgte: Es sei „nicht erkennbar, dass Bad Zwischenahn Infrastruktureinrichtungen neu schaffen oder ausbauen“ müsste. AnwohnerInnen des Fliegerhorsts waren zuvor mit ähnlichen Klagen gescheitert.

Ob Bad Zwischenahn Beschwerde gegen den noch nicht rechtskräftigen Beschluss einlegen wird, konnte Bürgermeister Schilling gestern noch nicht absehen.  THA