„Bettensteuer“ kommt später

KULTURTAXE Vorschlag der Hamburger CDU wird nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überprüft

Die Erträge sollen zu 75 Prozent Kulturprojekten zugute kommen

Die Erhebung einer Kulturtaxe in Hamburg ist weiter offen. Ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion für ihre vorgezogene Einführung schon zum Sommer soll im Kulturausschuss beraten werden. Das wollte die Bürgerschaft gestern Abend mit den Stimmen der SPD-Mehrheit beschließen.

„Es müssen noch einige offene Fragen geklärt werden“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gabi Dobusch. Überarbeitungsbedarf sieht sie bei der vorgeschlagenen Staffelung. Außerdem wolle man ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abwarten. Dort haben Hoteliers Revision gegen eine Entscheidung des OVG Koblenz eingelegt, wonach eine ähnliche „Bettensteuer“ in Rheinland-Pfalz rechtmäßig ist.

Nach dem Willen der CDU soll die Höhe der Übernachtungsabgabe gestaffelt sein. Hotels sollen demnach pro Übernachtung zwei Euro erheben. Für Luxushotels würde drei Euro, für Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze ein Euro fällig. Die Erträge sollen zu 75 Prozent Kulturprojekten zugute kommen, der Rest geht ans Stadtmarketing. So könnte die Stadt 2012 noch zehn Millionen Euro mit der Kulturtaxe einnehmen, ab 2013 dann mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr.

Hamburgs Grüne forderten, dass diese Einnahmen ausschließlich in den Kulturhaushalt fließen. Um das rechtlich abzusichern, solle die Taxe „Kulturförderabgabe“ heißen.

Im November 2001 hatte das Stadtpparlament eine Kulturtaxe in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises beschlossen.  SUL