„MASKENMANN“-PROZESS
: Lebenslänglich hinter Gittern

Der Pädagoge Martin N. soll für die Morde an drei Jungen lebenslang im Gefängnis büßen. Weil die Taten als besonders verwerflich einzustufen seien, ordnete das Landgericht Stade anschließende Sicherungsverwahrung für den 41-Jährigen an, den die Richter für rückfallgefährdet halten. Der sogenannte Maskenmann hatte zwischen 1992 und 2001 drei Jungen ermordet und mehrere sexuell missbraucht. Die Kammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Fast zwei Jahrzehnte hatte Martin N. unerkannt ein Doppelleben geführt. (dpa)