Nach Doppelmord lebenslange Haftstrafe

URTEIL Weil eine Frau in Pakistan heimlich geheiratet hatte, erstach ihr Vater sie und ihren Ehemann

Ein Familienvater pakistanischer Herkunft muss lebenslang ins Gefängnis, weil er seine 20 Jahre alte Tochter und ihren Ehemann umgebracht hat. Er beging die Tat, weil er sich durch die Heirat gekränkt fühlte. Das Oldenburger Landgericht stellte am Freitag auch eine besondere Schwere der Schuld fest – damit ist eine vorzeitige Haftentlassung des 58-Jährigen Vaters bei guter Führung ausgeschlossen.

Der Mann hatte das Paar 2003 im Kreis Vechta erstochen. Richter Sebastian Bührmann schloss aus, dass der Vater im Affekt handelte. „Die Tochter wollte mit dem Mann leben, darum musste sie sterben“, sagte er. Die junge Frau starb nach einem Messerstich ins Herz. Den Schwiegersohn trafen zehn Messerstiche.

Die kluge Frau habe früher mit ihrem Vater über den Koran und die Stellung der Frau diskutiert, sagte der Richter. „Sie verstand auch das Grundrecht der Freiheit. Dazu zählt als Minimum, dass jeder selbst entscheiden kann, wen er heiraten will.“

Die Vorstellungen des Vaters hätten nicht zu denen der Tochter und den Werten in Deutschland gepasst. „Mädchen und Jungs haben hier gleiche Rechte auf Schule oder Heirat. Das Recht seiner Tochter auf Selbstbestimmung hat er nicht verwinden können“, sagte der Richter.

Der Mann habe zudem das Vertrauen des Paares ausgenutzt und es zu sich nach Hause eingeladen. Nach der Tat flüchtete der Mann in sein Heimatland und wurde dort 2008 festgenommen. Erstmals in der Justizgeschichte wurde er als Tatverdächtiger im August 2011 nach Deutschland ausgeliefert.  (dpa)