„Studierende werden Recht bekommen“

Die Studiengebühren werden zukünftig juristisch bekämpft, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Baiker

SIMONE BAIKER, 31, ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Hochschulrecht in Düsseldorf.

taz: Frau Baiker, Bochumer Studierende haben sich in den Fachschaftsrat wählen lassen, um von Studiengebühren befreit zu werden. Eine gute Idee?

Simone Baiker: Auf den ersten Blick, ja. Jeder und jede, die sich in diesem Rat engagiert, wird bis zu zwei Monate von den Gebühren befreit. Das ist im so genannten „Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz“ eindeutig festgelegt. Ohne jeden Zweifel.

Und auf den zweiten Blick? Der Rektor hat angekündigt, die Gebührenordnung ändern zu wollen.

Die Frage ist, wie viel Spielraum eine Universität hat. Die Gebührenordnung ist ein Landesgesetz. Hochschulen können nur Rahmenbedingungen festlegen, zum Beispiel, wie hoch die Gebühren sind, wie sie einzuzahlen sind. Und auf die Fachschaften haben sie kaum einen Einfluss, sie sind selbst verwaltet. Nur sie könnten die Anzahl der Mitglieder beschränken.

Das heißt, die Studierenden würden vor Gericht siegen?

Die Studis im Fachschaftsrat sind alle demokratisch und ordnungsgemäß gewählt worden. Daran ist nicht mehr zu rütteln. Wie sollte die Uni nachweisen, dass sie ihrer Arbeit nicht nachgehen? Ich glaube, dass die Studierenden vor Gericht Recht bekommen werden.

Die Bochumer Studierenden nutzen eine Ausnahmeregel. Auch Studierende mit Kind oder kurz vor dem Examen werden befreit – werden diese Möglichkeiten denn insgesamt genutzt?

Ich glaube schon. Die Studierenden sind heute bestens informiert, da werden alle Schlupflöcher des Gesetzes genutzt. Sie veranstalten Vollversammlungen, geben Infoblätter raus, die Internetseiten sind immer gut gepflegt – ihnen entgeht nichts, auch kein kleiner Paragraf.

Haben die Studierenden ihren Kampf von der Straße auf die Gerichtssäle verlegt? Zurzeit laufen dutzende Klagen.

Ja, seitdem fast alle Universitäten die Studiengebühren eingeführt haben, läuft alles auf dem juristischen Wege. Das wird sich auch noch länger hinziehen. Das NRW-Hochschulgesetz wird irgendwann noch einmal vor dem Bundesverfassungsgericht landen, zum Beispiel wegen der zu kurzen Übergangsfristen für die Studierenden. Aber das kann noch dauern.

INTERVIEW: ANNIKA JOERES