Und dann droht die Zwangsrente

Vom 1. Januar an droht Arbeitslosen ab 60 Zwangsrente mit Abschlägen. Gewerkschaften verraten, was zu tun ist.

Älteren Arbeitlosen droht vom 1. Januar 2008 an die Zwangsverrentung mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent. Darauf hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bremen hingewiesen.

Bislang schützte die so genannte 58-er-Regelung davor, vorzeitig in eine reduzierte Altersrente wechseln zu müssen. Wer sich für die Regelung entschieden hatte, bekam das Arbeitslosengeld, stand dem Arbeitsmarkt aber nicht mehr zur Verfügung und musste zum frühest möglichen Zeitpunkt in Rente gehen. Diese Regelung läuft aus, weshalb Arbeitslosengeld-II-Empfänger ab dem 60. Lebensjahr von der BAgIS, die für das Arbeitslosengeld zuständig ist, gezwungen werden können, in Frührente zu gehen.

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Erwerbslosenausschusses der Gewerkschaft Verdi, Klaus Neumann, „wird so die Altersarmut weiter zunehmen“. Verdi fordert eine schnelle Gesetzesänderung. Eine Verlängerung der 58-er-Regelung reiche nicht aus.

Laut Statistik werden von der Zwangsverrentung vor allem Frauen betroffen sein, weil die am wenigsten Beitragsjahre angesammelt hätten. Ebenfalls betroffen sein werden Gelegenheitsarbeiter und Geringverdiener, die ergänzend ALG II beziehen.

Die gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen empfehlen laut DGB gegen die Aufforderung der BAgIS, einen Rentenantrag zu stellen, Widerspruch einzulegen. Der habe aufschiebende Wirkung. Zusätzlich sollte beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung gestellt werden: Dadurch werde der BAgIS auferlegt, vorläufig von einer Rentenantragstellung abzusehen. Die könne „mit der Abwendung wesentlicher Nachteile begründet werden, die durch die Rentenabschläge gegeben seien“, hieß es beim DGB.

Um der Aufforderung der BAgIS zuvorzukommen, sollten Arbeitslose selbst einen Antrag stellen – auf Altersrente ohne Abschläge.

Der DGB weist für weitere Informationen auf die Internetseiten der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen www.erwerbslose.de hin. FEZ