Gefängnis wollte Atomkraftgegner nicht

Ein AKW-Gegner soll ins Gefängnis, um die Zahlung von 25 Euro zu erzwingen. Eine „provozierte Verhaftung“ scheiterte

Der Atomkraftgegner Jannes B. soll für zunächst drei Tage ins Gefängnis, weil er ein Bußgeld von 25 Euro nicht zahlen will. Im Frühjahr 2005 hatten etwa 30 AtomkraftgegnerInnen, darunter B., in Mahndorf einen Castor-Transport blockiert. Wochen später erhielten sie deshalb Bußgeldbescheide in Höhe von 25 Euro.

B. hätte am Dienstagnachmittag eine dreitägige Erzwingungshaft in der JVA Oslebshausen antreten müssen. „Freiwillig werde ich das jedoch nicht tun“, sagte er. Eine Zahlung käme „einem Schuldeingeständnis gleich“. So richtig verstecken wollte er sich aber auch nicht: Am Dienstagnachmittag versammelten sich B. und rund 20 UnterstützerInnen der „Bremer Initiative zur Bekämpfung des Atomstaats“ (BIBA) vor der JVA Oslebshausen. Motto ihrer Mahnwache: „Für mehr renitentes Aufbegehren, gegen Obrigkeit“. Auf diese Weise wollten sie eine Verhaftung von B. provozieren, um „den Konflikt offensiv zu führen und unsere Inhalte in die Gesellschaft zu tragen“, so eine Erklärung der BIBA.

Vor dem Gefängnis blieb B. am Dienstag unbehelligt. Er rechnet nun damit, dass in den nächsten drei Tagen ein Haftbefehl für ihn ausgestellt wird. Bis dahin werde er „mit viel guter Laune abwarten.“ CJa