Bitte nicht wie in Bayern

Demo-Recht Länder dürfen sich jetzt Versammlungsgesetze geben. Hier liegt der Entwurf in der Schublade, anderswo werden Grundrechte beschnitten, klagt eine Anwältin

ist Rechtsanwältin in Bremen und spezialisiert auf Versammlungsrecht.

INTERVIEW CHRISTIAN JAKOB

taz: Rot-Grün will ein bremisches Versammlungsgesetz verabschieden, um den „antifaschistischen Auftrag der Verfassung“ besser erfüllen zu können. Ist das eine gute Idee?

Gilljen Theisohn: Das kommt darauf an. Andere Länder versuchen dies zu nutzen, um Demos generell viel restriktiver zu behandeln, nicht nur die von Nazis.

Inwiefern?

Die Föderalismusreform ermöglicht den Ländern, eigene Versammlungsgesetze zu verabschieden. Baden-Württemberg wollte daraufhin Trillerpfeifen und Trommeln verbieten – was etwa Sambagruppen trifft. Bayern versucht „gleichartige Kleidung, die eine gemeinsame politische Haltung zum Ausdruck bringt“, zu untersagen. Das soll sich gegen Nazis und Autonome richten, öffnet aber dem Vorgehen gegen Demonstrierende Tür und Tor – etwa solchen, die sich als Clowns verkleiden. Dagegen wird gerade geklagt.

Sollen auch die Rechte der Polizei erweitert werden?

Ja. Man versucht der Polizei grundsätzlich zu erlauben, Demos abzufilmen – und nicht, wie bisher, nur bei konkretem Gefahrenverdacht. Außerdem wird die Möglichkeit, Anmelder strafrechtlich zu belangen, ausgeweitet. Da überlegt man sich dreimal, ob man sich als Anmelder zur Verfügung stellt.

Warum glauben Sie, dass die Novelle auch in Bremen in diese Richtung zielt?

In Bremen liegt der Entwurf derzeit in der Schublade, man will wohl die Bundestagswahl abwarten. Die Erfahrungen zeigen, dass auch hier restriktiver verfahren wird. Im Dezember wurde mit einer sehr fragwürdigen Begründung eine Anti-Repressionsdemo verboten. Fast 200 Personen, die gegen dieses Verbot demonstrierten, haben jetzt Bußgeldbescheide bekommen.

Bietet ein neues Gesetz nicht auch Chancen?

Es sollte eine unabhängige Schiedsstelle zur Begutachtung von Gefahrenprognosen eingerichtet werden. Im Dezember hat die Polizei ohne Vorlage von Belegen gesagt: „Wir haben Erkenntnisse, dass es nicht friedlich bleibt.“ Die Prognose wird nicht spezifiziert. Anmelder können sich so vor Gericht nicht wehren. Auch die Gerichte erfahren oft kaum, was genau die Gefahreneinschätzung begründet.

Und wie soll diese Schiedsstelle funktionieren?

Sie könnte etwa beim Landesdatenschutzbeauftragten angesiedelt werden. Sie sollte Einsicht in die polizeilichen Unterlagen nehmen und sich so dazu äußern können, ob die Erkenntnisse ein Verbot rechtfertigen.

Die Einschätzung der Polizei reicht ihnen nicht?

Die Freie Hansestadt Bremen ist in solchen Fällen Partei und hat eigene Interessen. Deswegen ist es auch ein Unding, dass sich die Politik bis heute weigert, Beamte im Einsatz zu kennzeichnen.

Deren Persönlichkeitsrechte sollen geschützt werden.

Man kann sie aber mit der Dienstnummer kennzeichnen. Das würde es erheblich erleichtern, gegen polizeiliche Übergriffe vorzugehen. Allerdings gehört das nicht nur ins Versammlungsgesetz. Im Gegensatz übrigens zum Vermummungsverbot: Das gehört abgeschafft.

Polizisten sollen künftig gekennzeichnet werden, Demonstranten sich aber vermummen dürfen?

Es würde genügen, wenn Polizisten anonym mit Nummer gekennzeichnet wären. Das reicht, um ihre schutzwürdigen Belange zu wahren. Es kommt heutzutage aber immer öfter vor, dass Nazis linke Demos filmen, die Aufnahmen ins Netz stellen und zur Gewalt aufrufen. Kürzlich gab das Amtsgericht Verden einem Demonstranten recht, der sich vermummte, als Nazis ihn filmten. Und bei den jüngsten Demos von Iranern in Hamburg wurde das Verbot hochoffiziell aufgehoben – man fürchtete, der Geheimdienst werde die Exilanten filmen.