Fragliche Abgabe

STANDORT Ein Gerichtsurteil bringt den „Business Improvement District“ im Viertel in Gefahr

Möglicherweise vor dem Aus steht die Standortgemeinschaft im Viertel – Business Improvement District (BID) genannt – die bundesweit Größte ihrer Art. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG), dass „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ des BID in seiner gegenwärtigen Form hat.

Finanziert wird das vor allem für Marketing und Interessenvertretung zuständige BID durch Sonderabgaben der ImmobilienbesitzerInnen im jeweiligen Einzugsbereich. Diese aber, so das OVG, seien laut Bundesverfassungsgericht nur zulässig, wenn die Gruppe der Zahlungspflichtigen „hinreichend homogen“ sei. Genau das aber sei im Viertel „weder rechtlich noch tatsächlich“ der Fall, so die Richter. Geklagt hatte eine Grundstückseigentümerin aus dem Steintor, die binnen fünf Jahren knapp 4.600 Euro zahlen soll. Insgesamt hat dieses BID einen Fünfjahresetat von etwa 1,1 Millionen Euro. Entlang des 1,2 Kilometer langen Straßenzuges liegen rund 300 Betriebe mit 1.800 Beschäftigten und 175 Millionen Euro Umsatz, sagt Nobert Cäsar, Mit-Initiator des BID und Vorstand der Interessengemeinschaft „Das Viertel“.

Cäsar sieht die Gefahr, dass ein „prosperierendes Viertel wieder in der Bedeutungslosigkeit versinkt“. Ohne das BID „würde jeder machen, was er will“, sagt der Einzelhändler, es gäbe „keine Interessenvertretung“ und „keine Werbung“. Der Standort sei viel zu groß, um derlei Aufgaben allein ehrenamtlich zu bewältigen. Von den über 300 Betroffenen, die für das BID im Viertel zahlen sollen, hätten nur drei Prozent rechtlich widersprochen. Er sei „fassungslos“, so Cäsar, dass diese Minderheit das ganze Projekt gefährde – noch dazu „ohne inhaltliche Debatte“.

Bremen hat bislang zwei BIDs, neben jenem im Viertel gibt es noch ein ganz kleines am Ansgarikirchhof, doch weitere sind in Planung, unter anderem in der Sögestraße. Das Wirtschaftsressort sieht die BIDs „nicht generell in Gefahr“. Neben der Behörde unterstützen auch die Handelskammer und das Ortsamt das BID. Das OVG-Urteil, so Ressortsprecher Holger Bruns, sei „höchst bedauerlich“. MNZ