Bagatellen vor Gericht

Die Gerichte haben eine Flut an Bagatellfällen zu bewältigen. Dagegen solle die Stadt aktiv werden, fordert der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS). Streitigkeiten, wie sie zum Beispiel wegen zu laut bellender Hunde oder Grillrauch entstehen, sollten an ehrenamtliche Schiedsmänner- und frauen abgegeben werden. In zwölf Bundesländern ist das bereits Praxis. Die Zerstrittenen können bis zu einem Streitwert von 750 Euro freiwillig zu den Ehrenamtlichen kommen, in sechs Ländern sind sie sogar nach dem „Landesschlichtungsgesetz“ dazu verpflichtet.

Kathrin Sachse, Pressesprecherin der Hamburger Justizbehörde, sagt dazu: „Grundsätzlich haben wir nichts dagegen einzuwenden, die Gerichte zu entlasten“, es gebe in Hamburg jedoch schon die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA). Diese wird in Hamburg jedoch nur selten genutzt. Denn immer noch haben ein Fünftel der Verfahren in Hamburger Gerichten einen Streitwert, der unter 300 Euro liegt.

Diese kleinen Probleme belasten die Kassen der Gerichte: Bei einem Streitwert von 300 Euro betragen die Gerichtskosten 75 Euro. Das deckt nicht einmal die Kosten, die für ein drei- bis achtmonatiges Verfahren anfallen. Laut Psychologen stecken oft zwischenmenschliche Beziehungen hinter diesen Kleinverfahren – oder „Querulanten, die immer wieder ihre Mitmenschen anzeigten.

Ein Mindeststreitwert für Gerichtsverfahren kann indes nicht eingeführt werden: Das würde den grundgesetzlich gewährten so genannten Justizgewährungsanspruch verletzen.

Niels-Peter Horn, selbst Schiedsmann, nennt Schlichtungsstellen bürgerfreundlich, denn hier bekämen Klienten auch außerhalb der gängigen Zeiten Termine. BDS-Chef Erhard Väth verweist darauf, dass Schiedspersonen in 55 Prozent der Verfahren gütliche Einigungen erzielt hätten. Die sei stets besser als ein Gerichtsurteil. In Hamburg läuft zusätzlich zur ÖRA an den Amtsgerichten St. Georg und in Harburg auch noch das Pilotprojekt „Gerichtsnahe Mediation“. SHE