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: Das Recht des Mieters, für sich zu sein

Videokameras im Eingangsbereich von Mietshäusern müssen Mieter im Regelfall nicht hinnehmen. Mehrere Amts- und Landgerichte haben darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Mieter erkannt und entschieden, dass solche Kameras entfernt werden müssen. Nun bestätigte das Kammergericht Berlin, also ein Oberlandesgericht, mit Urteil vom 4.8.2008, Az. 8 U diesen Rechtsprechungstrend.

Das Kammergericht hatte über die Rechtmäßigkeit einer im Fahrstuhl des Mietshauses installierten Videokamera zu entscheiden. Und kam zum Schluss, dass in einem Fahrstuhl die Überwachung durch eine Videokamera besonders eingriffsstark sei, weil die Betroffenen der Kamera unmittelbar, „Auge in Auge“ gegenüber stünden. Dass der Fahrstuhl dem Vermieter gehöre, ändere nichts an der Persönlichkeitsverletzung. Die ohne Zustimmung des klagenden Mieters installierte Kamera musste daher wieder abgebaut werden.

Das gleiche gilt für Attrappen: Die Gerichte entschieden, dass auch der scheinbare Überwachungsdruck das Persönlichkeitsrecht von Nachbarn oder Mietern und deren Besuchern verletze. So wertete das Landgericht Bonn die Installation einer Kamera-Attrappe im Dachfenster eines Hauses als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht eines Nachbarn. Denn dieser müse befürchten, gefilmt zu werden. Als Privatperson habe er aber das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören. Auch das Amtsgericht Lichtenberg untersagte einem Vermieter, eine Kamera-Attrappe zu installieren. Nur bei schwerwiegenden Rechtseingriffen, die sich gegen den Vermieter richten, dürfe der auf Videoüberwachung zurückgreifen. Wiederholte Schmierereien an einem Haus etwa rechtfertigten für das Landgericht Berlin diesen Schritt noch nicht.

Bedauerliche Ausnahmen gibt es dennoch. So wurde in Zerbst, Sachsen-Anhalt verdeckt videoüberwacht, weil im Keller eines Mietshauses „wild uriniert“ worden sei. Das dortige Amtsgericht ließ die Videobänder als Beweis gelten: in einem Kündigungsverfahren gegen den verantwortlichen Mieter. EVE RAATSCHEN

EVE RATSCHENist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr.30, 20357 Hamburg, Telefon: 431 39 40, www. mhmhamburg.de