Spezialisierung nebenbei

AUSBILDUNG Die Uni Hannover startet den Bachelor Informationstechnologierecht und geistiges Eigentum

Der Studiengang Informations-technologierecht und Recht des geistigen Eigentums an der Uni Hannover ist eine Besonderheit.

■ Beginn des Studiengangs ist das nächste Wintersemester, also der 1. Oktober 2011.

■ Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2011.

■ Zulassungsbeschränkung: Zunächst werden 25 Studienplätze angeboten.

■ Nicht Umstellen auf Bachelor- und Masterabschlüsse wollen die juristischen Fakultäten in Deutschland ihre klassische Ausbildung. Sie halten am bisherigen System mit Staatsprüfungen fest.

Den Studiengang „Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums“ hat die Uni Hannover eingerichtet. Er beginnt zum Wintersemester. Das Programm ist an der Juristischen Fakultät verankert und will neben dem Spezialwissen auch umfangreiche Grundlagen in allen Bereichen der Rechtswissenschaften vermitteln: Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht gehören zum Studium.

Hintergrund des neuen Studienangebots: „Wir habe eine verstärkte Nachfrage nach Experten in diesen Fachgebieten beobachtet“, sagt André Sabellek vom Institut für Rechtsinformatik der Universität. Er empfiehlt eine Besonderheit des Angebot zu nutzen: Die Studierenden können sich gleichzeitig zum Bachelor-Programm für den regulären Studiengang Rechtswissenschaften immatrikulieren. Sie können damit zwei Abschlüsse erwerben: den Grad des Bachelor of Laws (LL.B.) und die so genannte erste Prüfung – früher Staatsexamen.„Das ist möglich, weil sich viele Veranstaltungen überschneiden“, sagt Sabellek. Er spricht von einem überschaubaren Mehraufwand für den Bachelor.

Zu dem Studiengang gehört auch ein fest eingeplantes Auslandsstudium: Im fünften und sechsten Semester sind die Studenten an einer Universität im Ausland. So bestehen Kontakte nach Japan, Finnland oder Polen. Die Universität verspricht in einer Pressemitteilung die Förderung des Aufenthalts mit Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Ohne das klassische rechtswissenschaftliche Studium mit den staatlichen Prüfungen haben Absolventen keinen Zugang zu den klassischen Juristen-Berufen Anwalt, Richter oder Staatsanwalt. Bundesweit gehört die Uni nach eigenen Angaben zu den ersten Hochschulen, die zwei Abschlüsse ermöglichen. Der Studiengang ist auf acht Semester angelegt. DKU/MNZ