Maximal 24 Stunden ohne Verbindung

NOVELLE Änderungen des Telekommunikationsgesetz sollen Kunden künftig Nerven und Geld sparen

Die jüngste Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) soll Festnetz-, Mobilfunk- und Internetnutzern in Zukunft einigen Stress ersparen wie auch weniger Kosten verursachen. Nach zwei Jahren Ringen um eine Neufassung des Gesetzes hat der Bundestag Ende Oktober gegen das Votum der Opposition die Novelle beschlossen. Dadurch werden unter anderem Telefonwarteschleifen ab März 2013 kostenfrei sein. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, während der nur die ersten zwei Minuten kostenlos sind.

Des Weiteren muss der alte Anbieter beim Wechsel des Anbieters dafür sorgen, dass der Kunde nicht länger als 24 Stunden ohne Telefon und Internet bleibt. Internet- und Telefonverträge können zudem mit umziehen, ohne dass die Mindestlaufzeit von vorn beginnt.

Zwei Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen fanden allerdings keine Mehrheit. Sie wollten eine Mindestgeschwindigkeit für Internetzugänge im Gesetz verankern ebenso wie eine Regelung, die Provider zur Netzneutralität verpflichtet hätte. Ebenfalls abgelehnt wurde der SPD-Vorschlag, den Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend zu stärken.

Die vom Bundestag bereits vor Monaten verabschiedete Novelle zum TKG ist bisher noch nicht in Kraft getreten, weil der neue Bundespräsident Gauck das Gesetz noch unterschreiben muss. Laut Bundesjustizministerium wird intern damit gerechnet, dass das Gesetz zum 1. Mai in Kraft treten wird. OS