Das bringt Hartz IV

Heute tagt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu den letzten Details von „Hartz IV“ – der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Im Falle einer Einigung gilt ab dem 1. Januar 2005 das

Arbeitslosengeld II (ALG II). Diese Leistung ist steuerfinanziert, allein Stehende im Westen erhalten 345 Euro, im Osten 331 Euro. Ehepaaren steht im Westen 622 Euro zu, im Osten 596 Euro. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Früher durften Arbeitslosenhilfeempfänger 165 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Diese Regelung wurde verschärft. Von einem 400-Euro-Minijob dürfen ALG-II-Empfänger nur noch 52 Euro behalten. ALG-II-Empfänger können einen „angemessenen“ Pkw besitzen und auch eine „angemessene“ Immobilie von maximal 120 bis 130 Quadratmetern, wenn sie selbst genutzt wird.

Sozialgeld wird an nicht erwerbsfähige Bedürftige gezahlt. Die Sätze entsprechen bei Erwachsenen dem ALG II, für Kinder bis 14 Jahre gibt es im Westen 207 Euro, im Osten 199 Euro. Ab dem 15. Lebensjahr sind es im Westen 276 Euro, im Osten 265 Euro. UH