Auto halten mit ALG II erschwert

KASSEL afp ■ Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger haben es künftig schwerer, ein eigenes Auto zu finanzieren. Leben mehrere Empfänger zusammen, können die Kosten nur dann zumindest teilweise berücksichtigt werden, wenn derjenige, der den Wagen braucht, auch selbst ein Einkommen hat, urteilte gestern das Bundessozialgericht. Eine Verrechnung etwa mit dem Einkommen des Ehepartners ist nicht zulässig. Bei der Sozialhilfe wie auch beim Arbeitslosengeld II wird ein Auto grundsätzlich nicht über die Regelleistung finanziert. (Az.: B 8/9b SO 11/06 R)