EuGH schützt vor Ideenklau

LUXEMBURG afp ■ Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz geistigen Eigentums im Internet gestärkt. Die Richter verboten die Verwendung von Informationen aus geschützten Internet-Datenbanken zu kommerziellen Zwecken, teilte der EuGH gestern mit. Geklagt hatte ein Wissenschaftler der Uni Freiburg, die eine geschützte Datenbank mit 1.100 wichtigen Gedichten der deutschen Literatur ins Internet stellte. Die Uni sah sich in ihren Rechten verletzt, nachdem die Firma Directmedia eine CD mit 856 der Gedichttitel auf den Markt brachte. (Az. C-304/07)