BGH schützt Autokäufer

KARLSRUHE ap ■ Käufer von Gebrauchtwagen sind bis zu sechs Monate nach dem Erwerb auf jeden Fall vor Reparaturkosten geschützt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann ein Gebrauchtwagenkäufer sein Geld zurückfordern, wenn er die Reparatur zunächst aus Unkenntnis selbst bezahlte. Der BGH gab einem Käufer Recht, der zunächst 1.000 Euro Reparaturkosten aus eigener Tasche bezahlt hatte. Nur weil der Autobesitzer die Rechnung zunächst übernommen habe, habe er damit noch nicht anerkannt, dass er für den Schaden verantwortlich gewesen wäre.