Mehr Geld für ältere Kids

Ältere Trennungskinder haben 2009 einen höheren Unterhaltsanspruch. Jüngere kriegen etwas weniger

DÜSSELDORF dpa ■ Ältere Kinder von getrennt lebenden Eltern haben in diesem Jahr einen etwas höheren Anspruch auf Unterhalt, Töchter und Söhne bis elf Jahre dagegen einen etwas geringeren. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle hervor, die bundesweit als Richtschnur gilt, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gestern mit.

So stehen Kindern von getrennten Geringverdienern im Alter von 12 bis 17 Jahren 295 Euro im Monat zu – 7 Euro mehr als bisher. Bei Volljährigen wächst der Satz in der niedrigsten Stufe um 14 auf 268 Euro. Für Nachwuchs bis zu 11 Jahren muss der unterhaltspflichtige Elternteil 2 bis 5 Euro weniger zahlen, in der niedrigsten Verdienststufe 199 Euro für unter Fünfjährige. Wegen der Kindergelderhöhung sei aber kein Kind schlechter gestellt, betonte das Gericht.

Hintergrund der einseitigen Erhöhung sei eine Übergangsregelung aus dem vergangenen Jahr, erläuterte OLG-Familienrichter Jürgen Soyka. Damals habe der Gesetzgeber provisorische Regelsätze festgelegt, bei denen ältere Kinder eher zu kurz gekommen seien. Die neuen Berechnungen sollen dies ausgleichen. Großverdiener mit 4.700 bis 5.100 Euro Monatseinkommen zum Beispiel müssen nach den neuen Maßstäben an ein volljähriges Kind 528 Euro, also 29 Euro mehr im Monat zahlen. Ab 5.101 Euro Einkommen wird individuell entschieden.

In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 3,6 Millionen Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil. Die Richtsätze in der Düsseldorfer Tabelle werden in der Regel alle zwei Jahre neu berechnet. Sie werden in Abstimmung aller Oberlandesgerichte und des Familiengerichtstages erstellt.