Gute Chancen für Eva Herman

HAMBURG ap ■ Für die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman zeichnet sich ein Erfolg im Rechtsstreit über ihre Kündigung ab. Das Hamburger Landesarbeitsgericht erklärte gestern, es sehe starke Indizien für ein Arbeitsverhältnis mit dem NDR. Dann wäre die Kündigung nicht rechtens. Das Verfahren wird am 1. April fortgesetzt. Herman geriet wegen Äußerungen über die Nazizeit in die Kritik. Der NDR kündigte ihr. Das Hamburger Arbeitsgericht wies ihre Klage 2008 ab, weil sie kein Arbeitsverhältnis gehabt habe. Herman sei freie Mitarbeiterin gewesen. Daraufhin legte sie Berufung ein.