Althaus angeklagt

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen CDU-Politiker wegen fahrlässiger Tötung bei Skiunfall

FRANKFURT ap ■ Die österreichische Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus wegen des tödlichen Skiunfalls erhoben. Der CDU-Politiker muss sich demnach wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten, wie der Sprecher der Justizbehörde, Walter Plöbst, gestern der Nachrichtenagentur AP mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Leoben reichte beim Bezirksgericht Irdning Strafantrag gegen Althaus ein.

Althaus war am Neujahrstag auf einer Skipiste in Österreich mit einer 41-jährigen Skifahrerin zusammengestoßen. Die Frau starb, und er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Laut Staatsanwaltschaft war Althaus im Bereich der Kreuzung der Piste „Die Sonnige“ gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste eingebogen und nach einer Fahrtstrecke von 12 bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Beata Christandl kollidiert. Althaus, der sich weiter in einer Rehaklinik am Bodensee aufhält, gab eine schriftliche Stellungnahme ab. Die Justizbehörde teilte mit: „Darin erklärte er nachvollziehbar, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben, keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können, jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen.“

Nach Angaben Plöbsts kommt es nach österreichischem Recht auf jeden Fall zu einem Prozess. Dort muss eine Anklage nicht wie in Deutschland erst zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Noch eine Woche zuvor hatte Althaus’ Frau Katharina deutlich gemacht, dass Althaus seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen werde: „Er will zurück, und er wird zurückkommen.“