Kein Nachschlag für Biblis

Pleite für die AKW-Betreiber: Bundesverwaltungsgericht lehnt längere Laufzeiten für alte Atomkraftwerke ab

LEIPZIG dpa ■ Die Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel dürfen nicht länger als geplant laufen. Die Betreiber RWE Power und Vattenfall scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit ihrer Forderung, sogenannte Reststrommengen des 1988 stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die beiden Kernkraftwerke zu übertragen. Damit müssten die beiden mehr als 30 Jahre alten Meiler grundsätzlich wie im Atomkonsens vereinbart in absehbarer Zeit vom Netz. Das Bundesumweltministerium geht derzeit davon aus, dass Biblis A im kommenden Jahr 2010 abgeschaltet wird und Brunsbüttel im Jahr 2012.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Das Urteil schafft Rechtssicherheit für den weiteren Vollzug des Ausstiegsgesetzes“, sagte er in einer Mitteilung. RWE Power hingegen reagierte enttäuscht. „Wie bedauern natürlich, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung nicht gefolgt ist“, sagte der Leiter von Biblis A, Hartmut Lauer.

Dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sei das Verfahren nicht leicht gefallen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Sailer. Schuld sei das „missratene“ Atomgesetz der rot-grünen Bundesregierung, das den Atomausstieg regelt. „Wenn man die gesetzgeberische Leistung in diesem Verfahren anschaut, muss man schon sagen, das ist beachtlich im negativen Sinn“, sagte er während der Verhandlung. Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass Reststrommengen aus Mülheim-Kärlich nur auf sieben namentlich in den Regelungen genannte Kernkraftwerke übertragen werden dürften. Trotz des „sprachlich verunglückten“ Gesetzestextes sei das letztlich klar, sagte Sailer.