Rechte ruiniert

VON ANDREAS SPEIT

Zwei Tage vor dem Bundesparteitag der NPD hat sich die ohnehin prekäre Finanzlage der Rechtsextremen verschärft. Wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 müsse die Partei 2,2 Millionen Euro Strafe zahlen und weitere 300.000 Euro Staatsgelder abschreiben, erklärte die Bundestagsverwaltung am Donnerstag.

Angesichts der NPD-Finanzkrise muss Parteichef Udo Voigt am Samstag auf dem Sonderparteitag in Berlin um seine Wiederwahl fürchten. Voigt wird in dem seit Wochen andauernden Machtkampf intern eine große Mitschuld an dem Finanzdesaster gegeben. Gegen den Parteichef tritt der NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, an.

Den Strafbescheid hat die Partei erwartet. Der NPD-Bundesschatzmeister Stefan Köster hatte selbst bei der Bundestagsverwaltung Ungenauigkeiten beim Rechenschaftsbericht angegeben. Die Höhe der Strafzahlung dürfte die Parteiführung aber überrascht haben. Denn die Verwaltung entdeckte in dem Rechenschaftsbericht nicht nur falsch ausgewiesene staatliche Mittel. Auch die Voraussage der möglichen Entwicklung des Parteivermögens sei fehlerhaft. Bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht ist nach dem Parteiengesetz eine finanzielle Sanktion in doppelter Höhe des Betrags möglich, der sich aufgrund der korrigierten Angaben ergibt. Konkret fordert die Verwaltung von der NPD 2.504.799,10 Euro. Da die Verwaltung bereits Abschlagzahlungen von 304.832,49 Euro einbehielt, stehen nun noch 2.199.966,61 Euro aus. Bis zum 1. Mai will die Bundestagsverwaltung den Restbetrag haben. Schon als im März die mögliche Rückzahlungsforderung bekannt wurde, erklärte Voigt: „Mag das System pleitegehen, die NPD nicht.“

Ausgerechnet das Grundgesetz, das die Partei verachtet, kann sie retten. „Die NPD kann sich als nicht verbotene Partei auf den gleichen Auftrag des Grundgesetzes berufen wie CDU oder SPD“, erklärt Voigt. Dort ist festgeschrieben, dass jeder Partei die staatlichen Mittel gestellt werden müssen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Am Donnerstag erklärte die Bundestagsverwaltung auch, dass eine Vereinbarung mit der Partei über einen Stundungs- und Tilgungsplan grundsätzlich möglich sei. Der Sprecher der Bundestagsverwaltung, Christian Hoose, hatte zuletzt der taz bestätigt: „Wenn ein seriöser Stundungsplan vorgelegt wird, der die Tilgung von Schulden realistisch aufzeigt, könnten wir uns darauf einlassen.“ Nach der Bundestagswahl 1972 musste die NPD 1,9 Millionen Mark zu viel erhaltener Vorschüsse zurückzahlen. Ratenzahlungen sicherten damals das Überleben der Partei.

Sollte die Partei nun bei der Bundestagsverwaltung einen seriösen Tilgungsplan vorlegen, könnte die NPD ihren Bankrott verhindern. Im Wahljahr 2009 hat die NPD dann allerdings wenig finanzielles Potenzial. Die Kassen sind leer, obwohl die Partei 2007 alleine 1,45 Millionen Euro Steuergelder erhalten hat. Die NPD finanziert sich zu 40 Prozent aus Mitteln des Staates. Die Strafzahlung dürfte auch die Mitarbeit der „Freien Kameradschaften“ belasten. Vertraglich ließen sie sich in der Vergangenheit zusichern, Geld für ihre Wahlkampfhilfe zu erhalten.

Gegen die Einbehaltung von Raten der Bundestagsverwaltung hat die NPD bereits Klage eingereicht. Am Freitag entscheidet das Berliner Verwaltungsgericht. Scheitert die NPD vor Gericht, sagt NPD-Bundessprecher Klaus Beier, müssten bei den Landtagswahlen die Landesverbände alleine die Wahlkampfkosten decken.