Kein Schutz für "Ehrenmord"-Zeugin: Ehre, Mord und Angst

Sie lebt in Furcht vor ihrer Familie, seit sie deren Mord an ihrer Schwester anzeigte. Doch die Polizei will Nourig A. nicht ins Zeugenschutzprogramm aufnehmen.

Von der Polizei alleingelassen, muss sich Nourig A. vor ihrer Familie verbergen. Bild: photocase

Es kann diesen Moment im Leben eines Menschen geben, der alles einteilt in ein Davor und Danach. Einen Moment, der alle Uhren zurückstellt. Für Nourig A. gibt es gleich zwei solcher Augenblicke. Der erste war am 29. August 1993, frühmorgens um halb sechs. Ihr Vater Ali H. weckt Nourig und zieht sie ins Wohnzimmer. Auf dem Sofa liegt ihre Schwester Waffa, leblos und um den Hals ein Seil. "Ihre Zunge quoll hervor", schildert Nourig den Anblick, den sie nie wieder vergessen wird. Hinter dem Sofa stehen zwei Cousins, der eine, Ramadan, zwingt sie, an der Schlinge zu ziehen, "damit du weißt, wie es dir ergehen kann, wenn du nicht nach unseren islamischen Regeln lebst".

Geschichte: Das Zeugenschutzgesetz (ZSchG) wurde 1998 vom Deutschen Bundestag beschlossen. 2001 wurde unter dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) das neue Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz verabschiedet (ZSHG). Seitdem werden auch betroffene Familienangehörige in das Programm mit aufgenommen. Sinn: Die Zeugen sollen vor einer Gefährdung von Leben, Freiheit und Vermögen geschützt werden. Voraussetzung: Für die Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm ist es unerlässlich, dass die Aufklärung einer Straftat ohne die Aussage der zu schützenden Person aussichtslos oder zumindest erschwert wäre. Die Personen müssen sich für die Aufnahme eignen. Maßnahmen: Der Betroffene bekommt dauerhaft oder für die Zeit einer bestehenden Gefahr eine neue Identität, die vorübergehende Sicherung des Lebensunterhalts und die Beschaffung eines Arbeitsplatzes - dafür muss er alle bisherigen persönlichen Kontakte einstellen. Wenn nötig, wird die gesamte Familie des Zeugen mit einer neuen Legende ausgestattet. Grundsätzlich gilt: Der Betroffene darf nicht besser finanziell ausgestattet werden als vorher, um keinen Anreiz zu Falschaussagen zu bieten. Er darf aber auch nicht schlechter gestellt werden.

Das ist das Ende der 17-jährigen Waffa. Geboren 1976 in Aleppo, Syrien. Gestorben 1993 in Bonn Bad Godesberg. Von der eigenen Familie ermordet, in eine Kiste gesteckt, anschließend verbuddelt irgendwo im Westerwald. Zwischen Geburt und Tod möchte Waffa ein Leben führen, wie sie es für richtig hält. So wie die anderen Mädchen ihres Alters. Für ihren Vater war das eine Unmöglichkeit.

Auf der Suche nach einem Warum muss man sehr weit zurückgehen, nach Deutschland, ins Jahr 1978. Damals kam Ali aus Syrien nach Bonn, ein Jahr später folgten ihm seine Frau Khadija und seine damals dreijährige Tochter Waffa und die siebenjährige Nourig. Alis Familie wächst, es folgten noch ein Sohn und eine Tochter. Draußen war er ein mittelloser Asylant, der wegen seines Status nicht arbeiten durfte, zu Hause aber war er das Oberhaupt. Niemand aus der syrisch-kurdischen Gemeinschaft sollte sagen können, seine Kinder seien ehrlos. "Die Zeit, in der ich nicht daheim war, hatte ich eine schöne Kindheit", erzählt Nourig. Als Älteste muss sie sehr früh viel Verantwortung übernehmen, vor allem für die Geschwister. Bei einem Kindergartenfest isst Waffa Schweinefleisch, und die Älteste wird deswegen von den Eltern geschlagen, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei. Während die Kinder in Deutschland ihre Heimat sehen, fühlen sich die Eltern sozial entwurzelt. Die Mutter wird depressiv und will zurück, der Vater ist unglücklich, aber will bleiben.

Die Rebellin verletzt die Ehre

Eine wie Waffa ist im Familienverband nicht vorgesehen. Anders als ihre ältere Schwester ist sie trotzig. Die Aufmüpfige hat keine Lust, der islamischen Familientradition zu folgen. Als Teenager geht sie aus, hält sich nicht an Regeln und wendet sich hilfesuchend ans Jugendamt. Nach Hause will sie nicht. Für die Familie war das ein Angriff, sie hatte sich hier nur als Gast gefühlt - und seine Liebsten überlässt man nicht einem Gastgeber. Waffa wird, erst 14 Jahre alt, in die Türkei geschickt, um endlich demütig zu werden. Nach einer Zwangsverheiratung kehrt sie 1992 schwanger nach Deutschland zurück und bringt einen Jungen zur Welt, um den sie sich nicht kümmert. Sie flüchtet, gibt das Baby in ein Heim und verfügt, dass niemand aus ihrer Familie Zugriff auf das Kind haben darf. Waffas Leben ist geprägt von Weggehen und Wiederkehr, nur diesmal gibt es kein Zurück. Sie ist obdachlos oder lebt kurzfristig in staatlichen Wohnprogrammen. Nourig muss sich währenddessen um die anderen Geschwister kümmern, "wir waren alle verlassene Kinder, es war grausam".

Der Neffe Ramadan macht Ali dauernd Vorwürfe, dass seine Töchter ehrlos seien. Der Vater ist zermürbt - die Ehefrau ist kurz vorher verstorben, die Tochter weg, der Enkelsohn verschwunden. Ali hat für sich alles ausgeschöpft, alles versucht, nichts scheint ihm gelungen. Bevor er in der syrischen Gemeinde die Ehre verliert, planen Ali und der Familienrat den Mord, gemeinsam mit den zwei Neffen. Am 29. August 1993 erdrosselt er seine Tochter, bis heute fehlt Waffas Leiche. "Ich sehe ihn nicht nur als Täter, sondern auch als Vater und ein Opfer seiner Entwicklung", versucht Nourig, ihren Vater zu erklären.

Mit dem Mord schleicht sich auch die Lüge in den Alltag ein. Um das Verschwinden seiner Tochter zu vertuschen, teilt Ali dem Jugendamt mit, das Mädchen sei unbekannt verzogen. Waffa gilt als Herumstreunerin, die Behörden finden das nicht weiter auffällig. Wenn doch die Polizei nachfragt, dann gibt sich der Vater ahnungslos - auch die anderen zwei Geschwister glauben dies.

Das Leben der Familie trottet nur scheinbar weiter. Als Ramadan ihr unzüchtiges Verhalten vorwirft und droht, sie als Nächste umzubringen, verlässt Nourig ihr Zuhause. Der Vater findet eine neue Frau, ihr Bruder wird kleinkriminell und obdachlos, die andere Schwester wird in Syrien zwangsverheiratet. Trotz allem beginnt Nourig ein Medizinstudium, heiratet und schweigt weiterhin. Die Erinnerung an Waffa versucht sie zu verdrängen, aber es gelingt ihr nicht. Der Mord steht zwischen der Tochter und dem Vater. Manchmal als Schweigen, immer als Vorwurf. Wie kann jemand nach solch einer Tat schweigen? "Ich hatte Angst, ich habe mich geschämt, dass ich meiner Schwester nicht geholfen habe, ich war blockiert," erklärt Nourig sich. "Ich kann es nicht in Worte fassen." Der Schwebezustand nimmt sie nervlich mit, und nach neun Jahren vertraut sie sich einem Therapeuten und ihrem Gatten an - dann auch der Polizei.

Am 2. Juli 2004 zeigt sie ihren Cousin an, den sie als treibende Kraft bei dem Mord bezeichnet. Sie will aber nur Aussagen, wenn sie ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen wird. Als die Polizei ihr diesen Schutz nicht garantieren kann, verweigert sie die Aussage. Die Situation wird kompliziert: Die Beamten ermitteln verdeckt weiter. Ein V-Mann erpresst Ali mit der Aussage, er kenne das "dunkle Geheimnis", ein anderer verdeckter Ermittler gibt sich als neuer Verlobter der Tochter aus und entlockte dem Vater das Geständnis, sein Kind erdrosselt zu haben. Es vergeht weitere Zeit, und 2007 wird Nourig von der Polizei unter Druck gesetzt und diesmal zu einer Aussage überredet. Dafür wird ihr jetzt die Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm garantiert. Es ist nicht nur ein Versprechen, sondern auch ein Geschäft. Ein neues Leben wird ihr zugesichert.

Der 9. März 2007 ist das zweite Datum, an dem Nourigs Uhr wieder auf null gestellt wird. An diesem Tag sagt sie bei einer richterlichen Vernehmung aus, und danach werden ihr Vater und ihr Cousin verhaftet. Nourig wird nach Augsburg umgesiedelt, aber von einem Identitätswechsel ist plötzlich keine Rede mehr. Es ist ein Albtraum, und sie erlebt ihn hellwach. Als nichts geschieht und immer mehr Zeit vergeht, schaltet sie einen Anwalt ein. Da fliegt sie aus dem Zeugenschutzprogramm, und kurze Zeit später wird ihr Cousin Ramadan aus der Untersuchungshaft entlassen. Der andere in der Mordnacht anwesende Cousin hat sich schon vor Jahren ins Ausland abgesetzt. "Obwohl ich Angst hatte und mich schutzlose fühlte, habe ich mich dann doch noch für eine Aussage vor Gericht entschieden", sagt Nourig. "Das war ich Waffa schuldig." Per Videokonferenz - getarnt mit Perücke und Sonnenbrille, schließlich hatte sie jahrelang keinen Kontakt mehr zu ihrer Familie gehabt, und sie sollen nicht sehen, wie sie aussieht - sagt sie vor Gericht aus.

Totschlag, nicht Mord

Am 31. März dieses Jahres wird der geständige Vater zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte habe seine Tochter nicht "ausschließlich aus niedrigen Beweggründen getötet", also aus Rache und um die Ehre wiederherzustellen, erklärt der Richter das Urteil. Die Tat sei von "affektiven Momenten geprägt gewesen". Der Mitangeklagte Ramadan wird von dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen. Denn die Beweise, die gegen ihn sprechen, seien zu dürftig, weil die Kronzeugin ihn nicht bei der Tat selbst sah und ihr Vater die alleinige Schuld auf sich nahm. Ein Verhalten, das Nourig vorhergesehen hat.

"Nie wieder" würde sie aussagen. "Mein Leben ist zerstört, weil die Justiz mich mit falschen Versprechungen hereingelegt hat," sagt Nourig, denn keine der Zusagen sei eingehalten worden, ihre Situation schwieriger als vorher. Zwar erhält sie Personenschutz und wechselt regelmäßig ihren Wohnort, aber im Zeugenschutzprogramm ist sie immer noch nicht, ihre "Kooperationsbereitschaft" sei fraglich. Was das bedeutet? "Nicht aufgrund ihrer Unzuverlässigkeit, sondern aufgrund ihrer Angst vor den Beschuldigten" sei sie nicht für die Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm geeignet, heißt es in einem Schriftsatz der Staatsanwaltschaft. Zudem sei der Eindruck entstanden, dass die Klägerin sich von ihrem Verhalten eine finanzielle Besserstellung erhoffe, heißt es in einem anderen Schreiben. Natürlich stellt sich die Frage, ob man ihr bei dieser Vorgeschichte Angst zum Vorwurf machen darf. Die Bonner Polizei, der Staatsanwalt und das Landesinnenministerium wollen dazu nichts sagen. Dabei ist Nourigs Angst begründet. Denn aus Gesprächen, die die Beamten mitgeschnitten haben, geht hervor, dass Verwandte auf der Suche nach ihr sind. In einer Bewertung durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen wird festgestellt, dass die Zeugin Rache befürchten muss, und auch das Landesinnenministerium räumte kürzlich ein, dass mit "einem Anschlag zu rechnen ist."

Das Thema bestimmt ihr Leben, und sie will nicht machtlos dabei zu sehen, was es damit anstellt. Deswegen verklagt ihr Anwalt die Staatsmacht nun vor dem Kölner Verwaltungsgericht auf einen monatlichen Unterhalt und auf die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm. Ein Novum in der deutschen Justizgeschichte.

Wenn Nourig die Vergangenheit rekonstruiert und die Gegenwart betrachtet, erscheint sie als starke Frau, die erstaunlich offensiv mit ihrem Trauma umgeht. Aber der Eindruck täuscht. "Ich kann langsam nicht mehr", sagt die 36-Jährige und schmeckt den Worten hinterher. Sie führt ein provisorisches Leben, ihr einziger Besitz sind 50 Bücherkisten, die in einer Lagerhalle stehen. Nourig wartet auf den dritten Moment in ihrem Leben, der die Uhr wieder auf null stellt. "Ich will endlich Frieden."

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