Mord-Urteil gegen Studentin bestätigt: Die Last der Indizien

Ein Gericht in Schweden bestätigt die lebenslange Haft für eine deutsche Studentin wegen Mordes an zwei Kindern.

Christin S. (r) auf dem Weg ins Gerichtsgebäude. Bild: dpa

Die Tatwaffe war ein Hammer, das Motiv soll Eifersucht gewesen sein. Ermordet wurden Saga, ein einjähriges Mädchen, und Max, ein dreijähriger Junge. Durch kräftige Schläge auf den Kopf. Täterin: Christine S., Studentin aus Hannover.

Das steht nun auch nach Überzeugung der Berufungsinstanz in einem Gerichtsverfahren fest, das in Schweden wie in Deutschland großes Aufsehen erregte. Am Montag erging das Urteil des "Svea Hovrätt": Lebenslange Haft und Ausweisung aus Schweden nach Abbüßung der Strafe. Die Begründung: Das Gericht habe keine Zweifel, dass S. die ihr zur Last gelegte Tat begangen habe.

Es war ein problematischer Prozess. Denn kein technischer Beweis konnte die 32-Jährige an den Tatort binden, das Haus im mittelschwedischen Arboga, in dem eine Urlaubsbekanntschaft von ihr mittlerweile zusammen mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren Kindern lebte. S. hatte es nicht verwinden können, dass dieser Mann nichts mehr von ihr wissen wollte, und sich zur Stalkerin entwickelt. Doch den Mord will sie nicht begangen haben.

Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts sprechen aber alle Indizien gegen sie. Am 17. März 2008, dem Tag, als die Tat geschah, war S. in Arboga. Es gibt die Aussage der Mutter der getöteten Kinder, welche sie als die Person identifizierte, die plötzlich bei ihr im Hausflur stand, sie mit "Hi, Im Trine" begrüßte, niederschlug und lebensgefährlich verletzte, bevor sie die Kinder ermordete.

Es ist zumindest für einen Teil der Gutachter allerdings eine als zweifelhaft eingestufte Identifizierung mit geringem Beweiswert: Zu groß müsse der Schock der Ermordung ihrer Kinder für die 24-Jährige gewesen sein und zu sehr sei womöglich ihr Erinnerungsvermögen nach einer längeren Zeit im Koma - eine Folge ihrer Kopfverletzungen - beeinflusst worden.

Das Bemühen der Verteidigung mit einem "großen Unbekannten", einer anderen Person ohne jeden bislang bekannten Bezug zur Opferfamilie, der theoretisch eine solche Tat begangen haben könnte, Zweifel an der Anklage zu konstruieren, scheiterten letztendlich an der Angeklagten selbst, die sich in Widersprüche verwickelt hatte.

Ein Gutachten ergab keine Hinweise auf eine juristisch relevante psychische Störung bei Christine S. Sie muss auch einen Schadenersatz in Höhe von jeweils rund 10.000 Euro an die Eltern der ermordeten Kinder zahlen.

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