Der Trick mit dem toten Briefkasten

URHEBERRECHT Filehoster laufen den Internet-Tauschbörsen langsam den Rang ab – und stellen die kulturverarbeitende Industrie vor völlig neue Probleme. Kann eine pauschale Internetabgabe die Lösung sein?

■  Das Prinzip: Das Geschäftsmodell der Filehoster (auch Sharehoster oder One-Click-Hoster genannt) ist simpel: Sie bieten auf ihren Servern praktisch unbegrenzten Speicherplatz für Dateien jeder Art. Wer den Download-Link kennt, kann diese herunterladen. In langsamer Geschwindigkeit ist das kostenlos, gegen eine geringe Gebühr steht den Nutzern maximale DSL-Geschwindigkeit zur Verfügung.

■ Die Anbieter: Unter den Filehostern ist Rapidshare der weltweit größte. Nach Angaben des Unternehmens greifen zu jeder Tageszeit mehrere Millionen Nutzer auf die 4,5 Millionen Gigabyte großen Festplattenspeicher zu.

■ Die Bedeutung: Laut einer Analyse der Firma Ipoque gehen fünf Prozent des globalen Internettraffics auf Rapidshare zurück. Schätzungen zufolge sind Filehoster für 15 bis 35 Prozent der „digitalen Piraterie“ verantwortlich.

VON TARIK AHMIA

Der Kampf gegen widerrechtliche Kopien von Musik, Filmen und Software wird immer aussichtsloser. 95 Prozent aller Downloads sind illegal, schätzt die Musikindustrie. Seit Jahren mühen sich die Anwälte der Medienindustrie ab, vor allem gegen Nutzer von sogenannten Internet-Tauschbörsen vorzugehen. Sie sind beliebte Verbreitungswege, um Musik, Software und Filme millionenfach unters Volk zu bringen.

Doch der Datenfluss der Internet-Tauschbörsen ist häufig langsam und wer hier Urheberrechte verletzt, kann leicht entdeckt werden. In diesen virtuellen Tauschringen werden PCs mit Hilfe einer Software weltweit vernetzt, die auch das Kopieren von Dateien zwischen den PCs automatisch abwickelt. Auch in Deutschland wurden schon Tausende dieser Internetnutzer mit kostspieligen Abmahnverfahren überzogen, weil sie Urheberrechte verletzt haben.

Die Tauschbörsen waren allerdings nur ein Vorgeschmack auf die Netzpiraterie 3.0, die die Medienindustrie jetzt im Internet erlebt. Denn Filme, Musik und Software stehen nun auf Servern zum Abruf bereit, von denen jedermann mit geringem Risiko und maximalem Komfort herunterladen kann. Dieser Albtraum für Urheber hat einen Namen: „Ein-Klick Hoster“.

Filehoster wie „uploaded“, „megaupload“ oder „ultrashare“ bieten Speicherplatz wie auf einer riesigen öffentlichen Festplatte an. Es sind tote Briefkästen, in denen Internetnutzer anonym, kostenlos und nahezu unbegrenzt Dateien hinterlegen und wieder abrufen können. Zu finden sind dort aber nicht nur Familienfotos oder Urlaubsvideos, sondern auch jede Menge urheberrechtlich geschütztes Material. Die Bedienung ist einfach: Ein Klick zum Hochladen, einer zum herunterladen. Wer eine Monatsgebühr von wenigen Euro bezahlt, kann dies mit maximaler DSL-Geschwindigkeit tun. Für die Ein-Klick-Hoster ist das ein Millionen-Geschäft.

„Von unseren Servern laden zu jeder Tages- und Nachtzeit mehrere Millionen Nutzer gleichzeitig Dateien hoch oder herunter“, sagt Bobby Chang, Chef des weltweit größten Ein-Klick-Hosters „Rapidshare“. Die Rapidshare AG mit Sitz im schweizerischen Städtchen Cham hat sich innerhalb von drei Jahren in die Top 20 der am meisten besuchten Web-Seiten weltweit katapultiert. Rapidshares Internetleitungen können pro Sekunde mehrere hundert Gigabit Daten verschicken. Zurzeit liegt Rapidshare noch vor ebay.com und amazon.com und etwa gleichauf mit google.de. „Auf unseren Servern befinden sich ständig mehr als 50 Millionen Dateien, die etwa 4,5 Millionen Gigabyte Festplattenspeicher belegen“, sagt Chang, der die Dienstleistung seiner Firma mit dem Postgeheimnis vergleicht. „So wie die Post dürfen auch wir nicht automatisch jeden Inhalt durchsuchen, den unsere Kunden uns anvertrauen.“ Eine Kontrolle, was da alles verschickt wird, sei angesichts der schieren Masse nicht möglich: „Wir können keine Uploads kontrollieren – aus technischen und rechtlichen Gründen nicht“, sagt Chang zum Ärger der Inhaber von Urheberrechten.

Alexander Wolf von der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA ist davon überzeugt, dass Rapidshare auf die Begehung von Rechtsverletzungen ausgelegt ist: „Rapidshare gehört heute zu den Top 10 der illegalen Anbieter weltweit. Hier wird wissentlich die illegale Vervielfältigung und Verbreitung von Urheberrechten, Filmwerken, Musikwerken unterstützt.“

Auch wenn viele Dateien auf den Rapidshare-Servern legal sind, bleibt der Sharehoster ein Schlaraffenland für Netzpiraten. Um es diesen aber nicht zu leicht zu machen, bietet Rapidshare selbst keine Suchfunktion an. Herunterladen kann eine Rapidshare-Datei nur, wer den genauen Dateipfad kennt. Diese Links sind aber über Google schnell zu finden. Wer etwa den Namen des Pixar-Animationsfilms „OBEN“ mit dem Suchwort „Rapidshare“ in der Suchmaschine kombiniert, bekommt 380.000 Treffer. In den Google-Ergebnissen findet man ohne große Umschweife Links, mit denen sich der Film direkt von Rapidshare herunterladen lässt.

Tausende Nutzer betreiben das systematische Hochladen neuer Filme und Musik als eine Art Sport. „Links zu Rapidshare lassen sich in vielen Foren und privaten Blogs finden“, sagt Julian Finn von der Kampagne „Fairsharing“. Inzwischen gebe es eigens Suchmaschinen wie „Rapidsearch“, die ausschließlich Rapidshare-Links anbieten.

Seit zwei Jahren prozessiert die GEMA gegen Rapidshare wegen des Vorwurfes, nicht genügend gegen die Verletzung von Urheberrechten zu unternehmen. „Unser Ziel ist es, einen Lizenzvertrag mit Rapidshare zu vereinbaren. Das ist für alle Seiten die optimale Win-win-Situation“, sagt Wolf und stößt damit bei Rapidshare auf taube Ohren. Doch die Gerichtsverfahren laufen bislang, ohne dass das Unternehmen seine Geschäftspraxis grundlegend ändern musste. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung lässt auf sich warten.

Die Vertreter der Urheber tappen bei den Ein-Klick-Hostern in ein rechtliches Vakuum. Denn während ihre Ermittler in konventionellen Tauschbörsen auf eigene Faust einzelne Nutzer über deren IP-Nummer gezielt identifizieren und juristisch verfolgen können, legen die Ein-Klick-Hoster großen Wert auf Diskretion. Bei Rapidshare wird das Sicherheitsteam nur bei eindeutigen Rechtsverstößen aktiv: „Wenn wir Kenntnis davon haben, dass eine Datei die urheberrechtlich geschützt ist, auf Rapidshare öffentlich gemacht wurde, dann löschen wir sie“, erklärt Chang: „Ich werde unseren Usern aber nicht unterstellen, dass sie vorsätzlich Material bei Rapidshare hochladen, um es illegal zu verbreiten.“

Die Kultur-Flatrate ist bei den Rundfunkgebühren, bei Computerdruckern und CD-Rohlingen umgesetzt

Das Dilemma der Ein-Klick-Hoster macht deutlich, dass sich die Verbreitung von digitalen Kopien über die Gerichte kaum mehr stoppen lässt. Grundsätzliches Umdenken ist nötig. Julian Finn fordert deshalb, das Tauschen im Internet nicht mehr zu kriminalisieren. „Geistige Werke wie Bücher, Filme und Musik sind darauf angelegt, dass viele Menschen sie anhören und konsumieren. Es belebt die kulturelle Vielfalt, wenn jeder Mensch Zugriff auf möglichst viele solcher Inhalte hat“, sagt Finn.

Er und seine Mitstreiter von der Kampagne Fairsharing glauben, dass eine pauschale Abgabe eine Möglichkeit sein könnte, die Urheber dennoch finanziell zu entschädigen. „Wenn man pro Monat 5 Euro für jeden DSL-Anschluss erhebt und zusätzlich für den Kauf von Computerhardware und MP3-Spielern eine Abgabe von 2,5 Prozent aufschlägt, würden etwa 600 Millionen Euro zusammenkommen“, sagt Finn. So eine „Kultur-Flatrate“ könnte den Verlust kompensieren, der den Urhebern durch illegale Kopien entstanden ist.

Die Idee einer Kultur-Flatrate wird bereits bei den Rundfunkgebühren sowie bei Computerdruckern und CD-Rohlingen umgesetzt. Mittlerweile gibt es auch die ersten Handy-Tarife, die das unbegrenzte legale Herunterladen von Musik mit einschließen. In Dänemark gibt es solche Angebote auch schon für Festnetz-DSL-Anschlüsse.

Die neue pauschale Internet-Abgabe stößt nun auch bei der GEMA auf offene Ohren. „Jeder, der den Markt kennt, kann eine Kultur-Flatrate nicht grundsätzlich ablehnen“, sagt Alexander Wolf von der GEMA. Die Kultur-Flatrate sei nur sehr unkonkret und müsse sehr detailliert ausgestaltet werden.

Mittelfristig wird der Musik-, Film- und Softwareindustrie wohl tatsächlich kaum etwas anderes übrig bleiben, als bei der Durchsetzung des Urheberrechts neue Wege zu beschreiten. Denn selbst wenn Rechteinhaber die Ein-Klick-Hoster mit Hilfe der Gerichte stoppen sollten, wäre auch dieser Erfolg wohl nur von kurzer Dauer. Denn die Netzpiraten werden dann auf eine neue Technik umsteigen – mit der sie der Industrie wieder einen Schritt voraus sind.