gendiagnostikgesetz
: Forschung bleibt weiter ungeregelt

Harsche Kritik mussten sich am Mittwoch die Verfasser des geplanten Gendiagnostikgesetzes anhören. Der Bundestag hatte zu einer Expertenanhörung. Dass genetische Untersuchungen jetzt endlich gesetzlich geregelt werden sollen, wurde grundsätzlich von allen Experten und Verbänden begrüßt. Doch damit ist der Konsens, der auf der Anhörung zu vernehmen war, auch schon vollends beschrieben. So wurde fast von allen eingereichten Stellungnahmen bemängelt, dass der Gesetzentwurf den gesamten Forschungsbereich außen vor lässt. Geregelt werden sollen lediglich die genetischen Untersuchungen und die Verwendung der dabei gewonnenen Daten für medizinische Zwecke. Grundsätzlich geht die Bundesregierung bei ihrem Gesetzentwurf zwar von einem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus. Hat aber auch Ausnahmen zugelassen. So soll künftig niemand wegen seiner genetischen Daten diskiminiert werden dürfen. Arbeitgeber zum Beispiel dürfen in der Regel keine genetischen Untersuchungen einfordern. Ausnahmen gibt es nur, wenn arbeitsmedizinische Vorschriften dies verlangen. Auch bei der Einstellung von Landesbeamten darf aufgrund von Genanalysen selektiert werden. Bei Bundesbeamten hingegen soll dies künftig nicht mehr erlaubt sein. Dabei hat die Bundesregierung hier durchaus die Kompetenz eine Gleichbehandlung von Bundes- und Landesbeamten festzuschreiben. Aber da traut sie sich nicht ran, die Widerstände aus den Bundesländern scheinen zu groß zu sein.

WOLFGANG LÖHR