iPhone-Angebot: T-Mobile im Recht

HAMBURG/BONN ap ■ Das iPhone gibt es in Deutschland wieder nur noch in Verbindung mit einem Zwei-Jahres-Vertrag des Mobilfunkanbieters T-Mobile. Die Deutsche Telekom setzte sich am Dienstag im iPhone-Streit vor dem Hamburger Landgericht gegen den Rivalen Vodafone durch. Das Gericht hob eine einstweilige Verfügung auf, die T-Mobile den Exklusivvertrieb untersagte. Nach der mündlichen Verhandlung zu dem Telekom-Angebot sah das Gericht keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder Kartellrecht. T-Mobile will das Apple-Handy nun wieder mit einer technischen Sperre verkaufen, die die Nutzung anderer Netze ausschließt.