GENMAIS
: Gericht erlaubt Anbau

Mit ihrer Klage gegen den Anbau von Genmais ist eine Verpächterin vor dem Brandenburger OLG gescheitert. Der Anbau widerspreche nicht einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Flächen, teilte das OLG mit. Ob ein höheres Gefährdungspotenzial vorliege, könne ein Eilverfahren nicht klären. (Az.: 5U (Lw) 138/07) (dpa)