Hohe Gaspreise vor Gericht

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einem wichtigen Urteil zur Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen. Am Dienstag hat das Karlsruher Gericht über eine Klage von mehr als 150 sächsischen Gaskunden verhandelt. Ihre Anwälte halten die Erhöhungen von 2005 und 2006 für rechtswidrig, weil die einschlägige Klausel in den Vertragsbedingungen die Kunden unangemessen benachteilige und deshalb unwirksam sei. Der BGH-Kartellsenat zeigte sich in der Verhandlung skeptisch, ob die Klausel haltbar sei – möglicherweise benachteilige sie die Kunden unangemessen. In dem Verfahren geht es nicht um Tarifkunden, sondern um Privatabnehmern mit Sonderverträgen – häufig Haushalte, die mit Gas heizen. Aus Sicht der sächsischen Verbraucherzentrale wird ein BGH-Urteil zur Wirksamkeit solcher Preiserhöhungsklauseln bundesweite Auswirkungen haben. Wann der BGH sein Urteil verkündet, ist offen.