Verstaatlichung zum Küstenschutz in Spanien

Nach 20 Jahren besinnt sich Spanien auf ein Gesetz, mit dem Hausbesitzer in Strandnähe enteignet werden können

MADRID dpa ■ Rund 45.000 Eigenheimbesitzer an den Küsten Spaniens, darunter auch viele Briten und Deutsche, bangen um ihre Häuser. Die spanischen Behörden sind in letzter Zeit dazu übergegangen, Immobilien in unmittelbarer Küstennähe zu verstaatlichen. Wie die Madrider Zeitung El País am Montag berichtete, stützten sie sich dabei auf ein Küstenschutzgesetz aus dem Jahr 1988, das in letzter Zeit verstärkt angewandt werde. Nach diesem Gesetz dürfen die Strände und Dünen sowie eine angrenzende Übergangszone nicht bebaut werden. Von den Enteignungen sind nach Angaben der Zeitung auch Gebäude betroffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes legal errichtet worden waren. Die betroffenen Grundstücke gehen nach dem Gesetz in das Eigentum des Staates über. Die bisherigen Eigentümer dürfen ihre Anwesen nach dem Gesetz noch 30 Jahre lang nutzen. Allerdings dürfen sie sie nicht verkaufen und müssen sich bauliche Veränderungen genehmigen lassen. Mit dem Gesetz will Spanien seine Küsten einem besonderen ökologischen Schutz unterstellen und dafür sorgen, dass die Strände allgemein zugänglich bleiben. Die konservative Regierung (1996 bis 2004) hatte das Gesetz praktisch nicht in die Tat umgesetzt.