EEG benachteiligt Großanlagen: Biogasparks in der Krise

Bisher haben die Biogasproduzenten gern viele kleine Anlagen in Parks zusammengefasst - wegen höherer Vergütungen. Das geht nun nicht mehr. Investitionen und Jobs wackeln.

Beide erzeugen Biogas. Doch manch professioneller Anlage droht aber die Insolvenz - den Kühen nicht. Bild: dpa

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) droht die ersten Biogasprojekte in die Insolvenz zu stürzen. Das seit Jahresbeginn geltende neue Gesetz kürzt Anlagenparks die Einspeisevergütungen. Der entscheidende Punkt findet sich in Paragraf 19: Stehen mehrere Kleinanlagen "in unmittelbarer räumlicher Nähe", gelten diese als eine Großanlage. Da Großanlagen pro erzeugter Kilowattstunde geringere Vergütungen erhalten, kommt dieser Passus einer zum Teil drastischen Kürzung der Einnahmen gleich. Bundesweit sollen 250 Projekte von der Gesetzesnovelle betroffen sein. Am härtesten trifft es den Biogas-Anlagenpark Klarsee in Penkun in Mecklenburg-Vorpommern. Er besteht aus 40 Anlagen zu 500 Kilowatt und bekommt nun 45 Prozent weniger Einspeisevergütung als kalkuliert. Die Anlagen gehören 5.600 Investoren, vor allem Kleinanlegern. Der Fonds wurde auch über Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. "Der durchschnittliche Investor ist 55 Jahre alt, das heißt, es geht um seine Altersvorsorge", sagt Georg Stieler von der Nawaro Bioenergie AG, die den Fonds aufgelegt hat.

Alleine am Biogaspark Penkun hängen nach Betreiberangaben direkt 50 Arbeitsplätze und indirekt noch einmal so viel. In der Region mit 28 Prozent Arbeitslosigkeit ist die Anlage der größte Arbeitgeber. Auf einer Fläche von 20 Fußballfeldern wurden 78 Millionen Euro investiert. Der erzeugte Strom reicht aus, um 40.000 Haushalte zu versorgen. Noch im Sommer 2007, am Rande des G8-Gipfels in Heiligendamm, hatte das Bundeswirtschaftsministerium in einer Broschüre zum "Land der Ideen" die Anlagen als Vorzeigeprojekt gefeiert.

Auf juristischer Ebene ist der Kampf gegen die Insolvenz schon verloren. Ein Antrag der Betreiber beim Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war vergangene Woche vom Ersten Senat mit fünf gegen drei Stimmen abgelehnt worden. Bis zu einem Urteil in der Hauptsache können Jahre vergehen. Einigen Projekten dürfte bis dahin das Geld ausgehen.

Letzte Rettung erhoffen sich die Biogasanlagenbetreiber von der Politik. Bereits am 28. November 2008 hatte der Bundesrat einen Antrag der Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf Nachbesserung des EEG angenommen. Danach sollen Anlagen, die bis Ende 2008 errichtet wurden, Bestandsschutz bei der Vergütung erhalten. Dieser Antrag sei am 4. Februar beim Bundestag eingegangen, ist vom Umweltausschuss zu erfahren. Wann das Gesetz im Bundestag behandelt wird, ist allerdings offen.

Ausgerechnet die FDP, die sonst gegen die gesetzlich garantierten Vergütungen des EEG zu Felde zieht, gesellt sich nun zu den Unterstützern: Die Absenkung der Vergütung sei "ein verheerendes Signal", sagte die Energieexpertin der Bundestagsfraktion, Angelika Brunkhorst. Sie treffe Anlagenparks, die aus ökologisch und ökonomisch überzeugenden Gründen entsprechend dimensioniert worden seien.

Grundsätzlich sind von der Novelle des EEG alle erneuerbaren Energien betroffen, in der Praxis tangiert der neue Paragraf jedoch neben dem Biogas allenfalls noch die Photovoltaik. Auch große Solarstromanlagen wurden in der Vergangenheit formal in kleine Projekte aufgeteilt, um höhere Einspeisevergütungen zu erzielen - bis die EEG-Novelle 2004 den Sachverhalt präzisierte. Allerdings nur in Sachen Photovoltaik, nicht beim Biogas.

Aus der im Bundesumweltministerium eingerichteten Clearingstelle zum EEG hieß es zudem zuletzt, dass der neue Absatz "nicht auf Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie anzuwenden sei, die vor Januar 2009 in Betrieb" gingen. Eine solche Zusage wünschen sich auch die Biogasinvestoren. Warum die Clearingstelle sich in ihrer Aussage auf die Photovoltaik beschränkt, war am Freitag nicht zu erfahren.

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