Klimagasdeponien bekommen Gesetz: Rechtssicherheit für Pilotanlagen

Das Bundeskabinett einigt sich auf ein Gesetzesentwurf zur CCS-Technologie. Die Wirtschaft freut sich.

Im Kohlekraftwerk Schwarze Pumpe wird flüssiges CO2 abgefüllt: Der Konzern Vattenfall betreibt dort die weltweit erste CCS-Pilotanlage. Bild: ap

BERLIN taz Die Industrie soll künftig Kohlendioxid (CO2) in unterirdische Speicher pressen können und so unter anderem Kohlekraftwerke klimafreundlicher machen. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der für die zunächst geplanten drei bis vier Pilotprojekte in Deutschland juristische Sicherheit schaffen soll.

"Das ist kein abschließender Rechtsrahmen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) nach der Kabinettssitzung, als er den Entwurf gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) vorstellte. 2015 soll die Probephase mit den Demonstrationskraftwerken zu Ende sein und auch das Gesetz noch einmal überprüft werden.

Bis dahin gelten folgende Regeln: Wer Kohlendioxid in der Erde vergraben will, braucht einen geeigneten Speicher, zum Beispiel eine frühere Lagerstätte für Erdgas. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und das Umweltbundesamt haben schon entsprechende Lagerstätten bewertet, letztlich entscheiden aber die jeweiligen Bundesländer, ob der Speicher zu Verfügung steht oder nicht. Und auch, ob die Technik dem "anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik" genügt - wie das Gesetz etwas unkonkret vorschreibt -, müssen die Genehmigungsbehörden der Länder entscheiden. Dafür sorgen, dass das CO2 auch 30 Jahre, nachdem die letzte Tonne eingelagert wurde, wirklich in der Erde bleibt, müssen allerdings die Betreiber der Klimagas-Deponien. Über diese Frist hatte es vorher Streit gegeben. Guttenberg wollte die Industrie nur 20 Jahre haften lassen, bevor der Staat die Nachsorge übernimmt, das Bundesumweltministerium deutlich länger. Allerdings müssen die Unternehmen mit jeder Tonne CO2 einen Beitrag für mögliche Spätfolgen abführen oder eine Versicherung abschließen. Wie hoch diese Summe ist, legen ebenfalls die einzelnen Länder fest.

Dennoch kommt das Gesetz der Industrie insgesamt weit entgegen. So wird der Reinheitsgrad, den das verklappte Gas haben muss, nicht näher festgelegt. Zunächst war ein CO2-Mindestanteil von 95 Prozent vorgesehen. Dieser könne aber zum Beispiel in der Stahlindustrie nicht erreicht werden, sagte Gabriel. Weil die Technologie aber allen Branchen offenstehen soll, wurde das Gesetz entsprechend unkonkret formuliert.

Zufrieden zeigte sich denn auch zu Guttenberg über die "gute, offene, intensive" Diskussion, die er mit Gabriel geführt habe. Und auch das "Informationszentrum klimafreundliche Kohlekraftwerke", das die Lobbyarbeit für die Energiekonzerne übernommen hat, begrüßte den Entwurf, der nun möglichst noch bis Sommer Gesetz werden soll.

Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe dient der Gesetzentwurf hingegen dem Erhalt hergebrachter Strukturen in der Energiewirtschaft. Die Umweltschützer beklagen, dass die Bereitstellung von unterirdischen Speichern für Kohlendioxid den Ausbau der Geothermie behindere, für die tiefe Bohrungen in der Erde vorgenommen werden müssen. Gabriel hält diese Kritik jedoch für unberechtigt. Lediglich 10 der 180 geplanten Erdwärmeprojekte lägen in Norddeutschland, wo sich auch die meisten Gasspeicher fänden.

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