Tricks mit Flugtickets verboten

URTEIL Verbraucherschützer verlieren Klage gegen Vorschriften, die Lufthansa Kunden macht

KÖLN dpa | Die Lufthansa darf ihren Kunden vorschreiben, dass sie gebuchte Flüge komplett und in der vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch nehmen müssen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen scheiterte vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) mit einer Klage, mit der der Deutschen Lufthansa eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen verboten werden sollte. Es sei keine unangemessene Benachteiligung der Reisenden, wenn diese daran gehindert würden, nur Teile einer gebuchten Flugreise zu nutzen, entschied das OLG laut Mitteilung vom Dienstag (AZ: 6 U 224/08). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach dem Willen des Gerichts bleiben Cross Border Selling und Cross-Ticketing verboten. Beim Cross Border Selling bucht der Kunde eine Flugreise, die aus mehreren aufeinanderfolgenden Flügen besteht – obwohl er nur eine Strecke nutzen will. So kauft er einen Flug von Kairo nach São Paolo über Frankfurt/Main, fliegt aber nur von Frankfurt nach São Paolo. Das Ticket ab Kairo ist knapp 1.800 Euro billiger.

Beim Cross-Ticketing umgehen Kunden Mindestaufenthalte am Zielort und sparen so Kosten. Statt eines Normalfluges kaufen sie zwei günstigere Return-Tickets, wobei sie einmal nur den Hin- und einmal nur den Rückflug machen. Die Lufthansa erklärte, sie schließe diese Praxis per Klausel aus. Sonst werde das Tarifsystem unterlaufen. Das OLG folgte weitgehend der Argumentation des Unternehmens.