Ansprüche verjähren

LEHMAN-OPFER Wer Papiere der Pleite-Bank gekauft hat, muss gegen den Verfall der Forderungen vorgehen

HAMBURG ap | Lehman-Geschädigten droht in den kommenden Monaten die Verjährung ihrer Ansprüche. Drei Jahre nach dem Kauf verlieren die Anleger nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg Schadenersatzansprüche gegen das Institut, von dem sie Papiere der Pleitebank erworben haben. „Alle Leute, die noch 2006 gekauft haben, müssen jetzt etwas tun“, sagte Verbraucherschützerin Edda Costello am Montag. Wer die Verjährung verhindern wolle, müsse Klage einreichen, einen Mahnbescheid erwirken oder die Bank zum Verzicht auf die Frist bringen.

Die ersten Zertifikate der US-Investmentbank seien Ende 2006 verkauft worden, weitere dann Anfang 2007, sagte Costello. Da die Papiere nicht durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind, verloren Tausende Anleger bei Insolvenz der US-Bank ihr gesamtes eingesetztes Vermögen. Danach beklagten sich Anleger darüber, von den Banken schlecht informiert worden zu sein.