LANDWIRTE
: Subventionen auch für Umweltschutz

KOBLENZ | Landwirte haben laut einem Gerichtsurteil auch dann Anspruch auf Subventionen nach europäischem Recht, wenn ihr Einsatz überwiegend der Landschaftspflege und nicht der Landwirtschaft dient. Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestern in Koblenz mitteilte, wird eine Betriebsprämie auch für eine Schafhaltung zu Umweltschutzzwecken fällig. Die Richter verwiesen in ihrem Urteil auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (AZ: 8 A 11191/10.OVG). (epd)