BANKENABGABE
: Kabinett beschließt Regelungen

BERLIN | Die Bundesregierung hat gestern die Regelungen für die Bankenabgabe verabschiedet. Mit der Abgabe werden Kreditinstitute verpflichtet, anteilig in einen Fonds einzuzahlen, aus dem in Zukunft die Restrukturierung oder Abwicklung von in Not geratenen systemrelevanten Banken finanziert werden soll. Der Jahresbeitrag der Institute ergibt sich aus der jeweiligen Größe und Vernetzung innerhalb des Finanzmarkts. Herangezogen werden soll zudem der Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres. (dapd)