Lebensmittelsicherheit in der EU: Monsanto triumphiert über Frankreich

Das Anbauverbot für Genmais in Frankreich war illegal, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Die deutsche Blockade ist laut Agrarministerium in Berlin aber rechtens.

Gefährlich oder nicht? Die Folgen von Mon810 für die Umwelt sind unklar. Bild: AP

BERLIN taz | Frankreichs Anbauverbot der gentechnisch veränderten Maissorte MON810 wackelt. Die Regierung in Paris habe sich auf die falsche Rechtsgrundlage berufen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das deutsche Verbot gilt dem Bundesagrarministerium zufolge aber weiter.

Die Entwicklung des Saatguts des US-Herstellers Monsanto ist wichtig für die Zukunft der Agro-Gentechnik allgemein. Denn der Mais gehört neben der Gen-Kartoffel Amflora zu den beiden einzigen Gen-Pflanzen, die derzeit in der EU angebaut werden. MON810 produziert ein Gift gegen einen Schädling.

Frankreich hatte den Anbau des Maises durch Erlasse 2007 und 2008 untersagt. Dabei berief es sich auf eine Schutzklausel im EU-Recht: Demnach dürfen EU-Staaten Gen-Pflanzen verbieten, die zwar von der Europäischen Kommission schon zugelassen sind, aber nach neuen Erkenntnissen wahrscheinlich Mensch, Tier oder die Umwelt gefährden.

Verschiedene Fälle

Die Franzosen hätten sich dabei aber auf eine andere Verordnung beziehen müssen, die einen Nachteil für die Regierung hatte: Paris hätte die EU-Kommission vor dem geplanten Verbot informieren müssen. Französische Gerichte müssen in laufenden Verfahren nun wohl das Anbauverbot aufheben. Fraglich ist, wie lange das dauert, und ob Frankreich nicht einfach vorher den Mais noch einmal auf der richtigen Rechtsgrundlage verbietet.

Deutschland verbot im April 2009, MON810 auszusäen, berief sich dabei aber auf die richtige Verordnung. Agrarministerin Ilse Aigners (CSU) Sprecher sagt deshalb: "Unser Verbot hat weiter Bestand." Die Fälle Frankreichs und Deutschlands seien verschieden.

Zwar räumte die Bundesregierung der Kommission nicht genügend Zeit ein, auf das geplante Verbot zu reagieren. Trotzdem wird die Behörde deshalb wohl nicht gegen das Verbot in Deutschland vorgehen. Schließlich arbeitet sie gerade daran, nationale Anbauverbote zu erleichtern, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Monsanto äußerte sich nicht, wie es auf das EuGH-Urteil reagieren wird.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.