KLÄGER VERLIEREN VOR BGH
: Glücksspiel im Netz bleibt verboten

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verbot von Sportwetten und anderen Glückspielen im Internet bestätigt. Das Verbot verstoße nicht gegen EU-Recht, so das Gericht, wegen der größeren Gefahren des Internets dürfe dieser Vertriebsweg eingeschränkt werden. Damit unterlagen fünf in- und ausländische Wettunternehmen, deren Angebote deutsche Spieler nutzen konnten. Der BGH entschied erstmals über die Rechtslage nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrags von 2008. (afp)