Uber ignoriert Frankfurter Landgericht

VERKEHR Gericht verbietet Fahrdienstvermittler. Taxi-Genossenschaft sieht sich bestätigt

BERLIN dpa/taz | Der umstrittene Fahrdienst Uber steuert in Deutschland auf eine offene Konfrontation mit dem Taxigewerbe und Behörden zu. Trotz eines gerichtlichen Verbots will die US-Firma ihre Dienste hierzulande weiter anbieten. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main, die den Dienst bundesweit untersagt, ignoriert das Unternehmen und bezeichnet sie als „zu Unrecht“ erteilt. „Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin die Optionen ‚UberPop‘ und ‚UberBlack‘ über die Uber-App anbieten“, teilte das Unternehmen mit, das von Google und Goldman Sachs unterstützt wurde.

Das Landgericht hatte nach einer Klage der Taxi Deutschland eG in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App Uber und den Dienst UberPop befördern, ordnete das Gericht an.

Die Taxi Deutschland eG war gegen den Konkurrenten vor Gericht gezogen. Die Genossenschaft kritisiert, dass Uber Fahrgäste mit privaten Fahrern zusammenbringe, die keine Erlaubnis zur Personenbeförderung hätten und nicht die Auflagen des Taxigewerbes erfüllten.

„Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung“, kritisierte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft. „Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert, noch erhalten sie feste Löhne.“ Daher könnten sie günstiger sein. Die Genossenschaft sieht deshalb unlauteren Wettbewerb – und wurde nun vom Landgericht Frankfurt bestätigt.

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