Abschiebung in Potsdam: Auf die harte Tour

Die Potsdamer Ausländerbehörde schiebt einen Inder ab, der ausreisen wollte - und verwehrt ihm dadurch die Rückkehr.

Der Inder Avtar Singh aus Potsdam wird am heutigen Mittwoch zurück in sein Heimatland abgeschoben. Der 34-Jährige war eigentlich bereit, freiwillig auszureisen. Aber über diese Möglichkeit habe ihn die Ausländerbehörde nicht informiert, sagt er. Wenn er abgeschoben wird, darf er fünf Jahre lang nicht wieder einreisen und bekommt auch keine Eingliederungshilfe.

Laut Potsdamer Ausländerbehörde gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise für abgelehnte Asylbewerber im Status der Duldung nicht mehr, erklärt ein Mitarbeiter der taz. Diese Ansicht widerspricht allerdings nach Aussage von Helen Sundermeyer vom Beratungsfachdienst für MigrantInnen des Diakonischen Werkes Potsdam komplett der bisherigen Praxis und allgemein vertretenen Rechtsauffassung. Bei der freiwilligen Ausreise gibt es keine Wiedereinreisesperren. Zudem kann eine Starthilfe in der Heimat aus einem Bund-Länder-Fonds oder von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) beantragt werden. Für Indien sind das bis zu 500 Euro.

Erst durch die Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werkes erfuhr Singh von diesem Weg und bot daraufhin Anfang März seine freiwillige Ausreise an. Die Ausländerbehörde ignorierte dies und legte ihm zeitgleich eine Ticketkopie für den bereits gebuchten Flug zur Abschiebung vor. "Die haben mich betrogen", sagt Singh. Seit 1996 lebt er in Potsdam, allerdings mit Unterbrechungen. Dies verhinderte nun nach fast zweijährigem Prüfverfahren durch die Ausländerbehörde einen Aufenthaltsstatus nach der Bleiberechtsregelung. Ein Kandidat für die Härtefallkommission im Land war er nicht. Seit drei Jahren arbeitet Singh in einem Belziger Restaurant. Er bezieht keine Sozialleistungen mehr und zahlt selbst die 200 Euro Miete für sein Zimmer im Asylbewerberheim im Plattenbauviertel Schlaatz. Ausziehen durfte er dort mit seinem Status nicht.

Die Flüchtlingsberatung findet es weder rechtlich noch politisch nachvollziehbar, warum die Stadt eine kostenaufwendige Abschiebung einer freiwilligen Ausreise vorziehe. Außerdem habe die Ausländerbehörde gegenüber Singh klar ihre Beratungspflicht verletzt. "Die Behörde scheint gerade eine rigorosere Gangart zu proben. Das macht uns Sorgen", so Sundermeyer.

Mit Polizei zum Flughafen

Erst am 15. März wurde ein vietnamesischer Flüchtling mit Duldungsstatus nach 11 Jahren in Deutschland aus Potsdam nach Vietnam abgeschoben. Er bekam trotz Arbeitsnachweis kein Bleiberecht. Als Begründung galten unter anderem mangelnde Deutschkenntnisse. Tiefes Misstrauen bleibt auch bei Avtar Singhs indischen Bekannten im Asylbewerberheim. Er selbst wird nun durch die Polizei zum Flughafen Tegel gebracht. Er weiß noch nicht, was ihn "zu Hause" 600 Kilometer nördlich von Delhi erwartet.

KARL HILDEBRANDT

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